Bonn – Versicherte, die Krankengeld beziehen, dürfen nur mit ihrer Einwilligung telefonisch von ihrer Krankenkasse kontaktiert werden. Darauf hat die Unabhängige Patientenberatung (UPD) heute anlässlich eines Rundschreibens des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) von Februar an die bundesunmittelbaren Krankenkassen hingewiesen. weiter ...