Ein erstes Screening auf Parodontalerkrankungen und der Behandlungsumfang bei akuten und leichten Verläufen sind in der vertragszahnärztlichen Behandlungsrichtlinie des G-BA definiert. Für schwierige Erkrankungsverläufe ermöglicht die sogenannte PAR-Richtlinie [seit dem 01.07.2021] eine systematische Diagnostik und Behandlung. weiter ...