Im Sommer 2018 trieb die Valsartan-Krise Apotheken, Hersteller und Patient:innen um: Viele der gängigen Blutdrucksenker waren mit der möglicherweise krebserregenden Substanz N-Nitrosodimethylamin verunreinigt. Jetzt hat eine der betroffenen Patientinnen einen Teilerfolg vor Gericht erlangt: Der Hersteller „ihres“ Valsartan-Präparats muss nähere Auskünfte über alle Wirkungen des Medikaments, die bei der Bewertung schädlicher Folgen von Bedeutung sein können, geben – ist dies geschehen, kann das Gericht in einem zweiten Schritt über einen möglichen Schadenersatzanspruch entscheiden. weiter ...
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