• Home
  • Suchen & Finden
  • Newsticker
  • Keine Anträge auf Erwerb eines tödlich wirkenden Betäubungsmittels bewilligt

Keine Anträge auf Erwerb eines tödlich wirkenden Betäubungsmittels bewilligt

Berlin – Seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Sterbehilfe vom 2. März 2017 sind beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) 223 Anträge auf Erwerb eines tödlich wirkenden Betäubungsmittels gestellt worden. Kein Antrag ist bewilligt worden, 144 Anträge wurden abgelehnt. weiter ...
Hi :)

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.