Seit fast einem Jahr müssen sich auch EU-Arzneimittelversender, die GKV-Versicherte versorgen, wieder an die Arzneimittelpreisverordnung halten. DocMorris hatte eine ganze Weile still gehalten – doch nun geht die Zur Rose Tochter über einen Umweg gegen die neue Vorschrift im Sozialgesetzbuch V vor: Per Eilantrag will sie vom Sozialgericht Berlin feststellen lassen, dass die kürzlich vom Deutschen Apothekerverband und GKV-Spitzenverband ins Leben gerufene Paritätische Stelle bei einem Verstoß gegen das neue Boni-Verbot keine Sanktionen verhängen darf. weiter ...
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