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Neuregelung zum assistierten Suizid im ärztlichen Berufsrecht in Hessen

Frankfurt – Die Landesärztekammer Hessen hat ihre Regelungen in der ärztlichen Berufsordnung zum sogenannten assistierten Suizid angepasst. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungs­gerichtes vom 26. Februar 2020.
Darin hatte das Gericht festgestellt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben umfasse, und dass dieses Recht die Freiheit einschließe, sich selbst zu töten und dabei auf die freiwillig geleistete Hilfe Dritter zurückzugreifen. weiter ...

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