Karlsruhe – Der Gesetzgeber muss Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen für den Fall einer pandemiebedingt auftretenden Triage treffen. Andernfalls bestehe das Risiko, dass Menschen bei der Zuteilung intensivmedizinischer Behandlungsressourcen wegen einer Behinderung benachteiligt würden, betonte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem heute veröffentlichten Beschluss (Az: 1 BvR 1541/20). weiter ...
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