Sozialverband reicht Verfassungsbeschwerde ein
Berlin – Der Sozialverband VdK hat Verfassungsbeschwerde gegen eine geänderte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) eingelegt. In einem Grundsatzurteil hatte das BSG im Mai 2020 entschieden, dass die „Genehmigungsfiktion“ „keinen eigenständigen Anspruch auf die beantragte Sachleistung“ begründet.
Die „Genehmigungsfiktion“ sah vor, dass eine vom Krankenversicherten beantragte Leistung automatisch als genehmigt galt, wenn die Krankenkasse nach Ablauf einer dreiwöchigen Frist – bei einer erforderlichen gutachterlichen Stellungnahme nach fünf Wochen – nicht über den Antrag entschieden hatte. weiter ...