Sozialverband reicht Verfassungs­beschwerde ein

Berlin – Der Sozialverband VdK hat Verfassungsbeschwerde gegen eine geänderte Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) eingelegt. In einem Grundsatzurteil hatte das BSG im Mai 2020 entschieden, dass die „Genehmi­gungsfiktion“ „keinen eigenständigen Anspruch auf die beantragte Sachleistung“ be­gründet.
Die „Genehmigungsfiktion“ sah vor, dass eine vom Krankenversicherten beantragte Leistung automa­tisch als genehmigt galt, wenn die Krankenkasse nach Ablauf einer dreiwöchigen Frist – bei einer erforder­li­chen gutachterlichen Stellungnahme nach fünf Wochen – nicht über den Antrag entschieden hatte. weiter ...

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