Bundesarbeitsgericht stärkt Unterstützung häufig kranker Arbeitnehmer

Erfurt – Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat den Anspruch häufig kranker Arbeitnehmer auf ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) gestärkt. Nach einem heute veröffent­lichten Urteil muss der Arbeitgeber ein weiteres BEM anbieten, wenn der Arbeitnehmer erneut mehr als sechs Wochen krank war. Weil dies unterblieben war, hob das BAG eine Kündigung auf (Az: 2 AZR 138/21). weiter ...
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