Oberverwaltungs­gericht Münster sieht kein Recht auf Zugang zu Suizidmitteln

Münster – Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist nicht ver­pflich­tet, schwer­kranken Menschen, die den Entschluss zum Suizid gefasst haben, den Erwerb des Betäubungs­mittels Natrium-Pentobarbital zu erlauben.
Das hat der 9. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) heute in drei Verfahren entschieden (Az.: 9 A 146/21, 9 A 147/21 und 9 A 148/21) und damit Urteile des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt. Der Staat kann demnach weiterhin nicht verpflichtet werden, schwerstkranken Menschen Zugang zu einem Suizidmittel zu verschaffen. weiter ...

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