Luxemburg – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Arbeitnehmern mit Behinderung gestärkt. Wer wegen einer solchen Einschränkung seine bisherige Stelle nicht mehr ausüben kann, kann laut einem Urteil der Richter aus Luxemburg Anspruch auf eine für ihn passende Stelle im gleichen Unternehmen haben. weiter ...
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