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Bevorratung in Apotheken soll Beginn einer antiviralen COVID-19-Therapie beschleunigen

Berlin – Apotheken dürfen für die Behandlung von Risikopatienten ab sofort einen begrenzten Vorrat an oralen COVID-19-Medikamenten anlegen. Darauf weist die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hin. Die Regelung soll dazu beitragen, dass eine solche Behandlung möglichst rasch beginnen kann. weiter ...
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