Berlin – Apotheken dürfen für die Behandlung von Risikopatienten ab sofort einen begrenzten Vorrat an oralen COVID-19-Medikamenten anlegen. Darauf weist die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hin. Die Regelung soll dazu beitragen, dass eine solche Behandlung möglichst rasch beginnen kann. weiter ...