Landesärztekammer Brandenburg passt Regelungen zur Suizidbeihilfe an
Postdam – Die Landesärztekammer Brandenburg hat ihre Regelungen zur Suizidbeihilfe angepasst. Das teilte die Kammer heute mit. Sie wies aber zugleich mit Nachdruck darauf hin, dass Hilfe zur Selbsttötung auch weiterhin keine ärztliche Aufgabe ist.Die Aufhebung des berufsrechtlichen Suizidhilfeverbotes diene „primär“ der einheitlichen Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 durch die Landesärztekammern in Übereinstimmung mit Paragraf 16 der Musterberufsordnung in der Fassung des 124. Deutschen Ärztetages 2021 [...]. weiter ...