Landesärztekammer Brandenburg passt Regelungen zur Suizidbeihilfe an

Postdam – Die Landesärztekammer Brandenburg hat ihre Regelungen zur Suizidbeihilfe angepasst. Das teilte die Kammer heute mit. Sie wies aber zugleich mit Nachdruck darauf hin, dass Hilfe zur Selbsttötung auch weiter­hin keine ärztliche Aufgabe ist.
Die Aufhebung des berufsrechtlichen Suizidhilfeverbotes diene „primär“ der einheitlichen Umsetzung des Ur­teils des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 durch die Landesärztekammern in Übereinstimm­ung mit Paragraf 16 der Musterberufsordnung in der Fassung des 124. Deutschen Ärztetages 2021 [...]. weiter ...
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