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Febuxostat: Regelung zur wirtschaftlichen Verordnungsweise getroffen

Febuxostat-haltige Arzneimittel dürfen zur Behandlung der chronischen Hyperurikämie, die zu Gichtanfällen führen kann, künftig nur noch in bestimmten Ausnahmefällen verordnet werden. Eine entsprechende Einschränkung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 18. August 2022 beschlossen. Nach derzeitiger Studienlage ist die Vermeidung von Komplikationen bei erhöhtem Harnsäurespiegel mit Allopurinol ebenso zweckmäßig, aber kostengünstiger zu erreichen. Ein Kostenvergleich (Stand 1. Juni 2022) ergab, dass die Jahrestherapiekosten von Febuxostat deutlich über denen von Allopurinol liegen. weiter ...
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