Bayern will Organhandel ausschließen
DEGGENDORF (sto). Um sicherzustellen, daß eine Lebendorganspende freiwillig erfolgt und ein Organhandel nicht stattfindet, müssen Organspender und -empfänger zuvor von einer Kommission angehört werden. In Bayern ist dafür die Landesärztekammer zuständig. Der Bayerische Ärztetag hat jetzt für die Kommissionen eine Geschäftsordnung erlassen.