Bayern will Organhandel ausschließen

DEGGENDORF (sto). Um sicherzustellen, daß eine Lebendorganspende freiwillig erfolgt und ein Organhandel nicht stattfindet, müssen Organspender und -empfänger zuvor von einer Kommission angehört werden. In Bayern ist dafür die Landesärztekammer zuständig. Der Bayerische Ärztetag hat jetzt für die Kommissionen eine Geschäftsordnung erlassen.

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