Am Rande bemerkt: Ärzte müssen allerdings im Planungsbereich bleiben
Eine auf Dialyse spezialisierte internistische Gemeinschaftspraxis aus Reutlingen (KV Südwürttemberg) hatte sich auf ihr Recht berufen, genehmigungsfrei ausgelagerte Praxisräume zu betreiben. Zusammen mit weiteren Kollegen bot einer der drei Gemeinschaftsärzte in Filderstadt (KV Nordwürttemberg) ebenfalls Dialyse an. Doch schon das Sozialgericht Reutlingen hatte entschieden, es handele sich um eine Zweigpraxis, die mangels Bedarf nicht genehmigungsfähig sei.