Gesetzliche Regelungen zur Nachsorge

Nur in Krankenhäusern mit spezieller Zulassung dürfen Organe transplantiert werden. Das ist ebenso im Transplantationsgesetz geregelt wie die Nachsorge der Patienten (§22). Die ambulante Nachsorge sollen grundsätzlich niedergelassene Ärzte machen.

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