Gericht zieht 7500-Euro-Wertgrenze für Autos von Hartz-Empfängern
Autos von Hartz-IV-Empfängern dürfen einen Wert von 7500 Euro nicht überschreiten. Diese Grenze hat das Kasseler Bundessozialgericht am Donnerstag in einem Musterverfahren gezogen und damit das bisherige Limit deutlich angehoben.