Frei wählen zwischen Sach- und Geldleistungen
Ab dem 1. Januar 2008 besteht ein Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget, das derzeit noch eine Ermessensleistung darstellt. Menschen mit Behinderungen haben dann die Möglichkeit, sich zu entscheiden, ob sie die Leistungen zur Teilhabe in Sachleistungen oder Geldleistungen oder in der Kombination von Sach- und Geldleistungen beanspruchen.