Ablehnungsbescheid gegen Widerspruch GdB - Klage?


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Re: Re: Ablehnungsbescheid gegen Widerspruch GdB - Klage?

19 Sep. 2012 16:28
#
Hallo Uli,
wie lange bist du NTx?
Wieviel Prozent hast du im Moment?

Michaela

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Re: Re: Ablehnungsbescheid gegen Widerspruch GdB - Klage?

19 Sep. 2012 17:10
#
Ok. 50 % ab 2 Jahre nach NTx ist normal. Kommt halt drauf an, weshalb du mehr Prozent beantragt hast.
Auf jeden Fall würde ich mich beim VdK beraten lassen. Nur nichts verschenken.
Notfalls klagen.
Das ganze Leben ist ein Kampf. Leider.
Wir sind alle genug gebeutelt und müssen uns alles mühsam erkämpfen und andere bekommen alles in den A... geschoben.

Wünsche dir viel Erfolg, dass du das bekommst, was dir zusteht.

Michaela

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Re: Re: Ablehnungsbescheid gegen Widerspruch GdB - Klage?

19 Sep. 2012 18:38
#
Ich an deiner Stelle würde gegen den Ablehnungsbescheid noch mal Widerspruch einlegen.
Davon gehen die doch aus, dass die Antragsteller keine Kraft und Lust haben, sich dagegen zu wehren. Und dann lachen die sich ins Fäustchen.
Meine Mutter hat im Januar bei der KK eine Reha beantragt. Abgelehnt. Ich habe Widerdpruch eingelegt, ohne ärztl. Atteste. Abgelehnt. Und wieder Widerspruch eingelegt. Und siehe da.... jetzt hat sie ihre Reha genehmigt bekommen.

Kämpfen lohnt sich.

Michaela

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Re: Re: Ablehnungsbescheid gegen Widerspruch GdB - Klage?

19 Sep. 2012 20:00
#
Oh Mizzy, endlich! Das freut mich für Deine Mutter. Ich war über die Absagen so entsetzt gewesen.
LG und gute Erholung für Deine liebe Mutter
von beri

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Re: Re: Ablehnungsbescheid gegen Widerspruch GdB - Klage?

20 Sep. 2012 13:36
#
Hallo Uli,

mir wurde auch zu wenig Gdb anerkannt. Manchmal wird hier einfach grundsätzlich
abgelehnt. Im Widerspurch wird meistens nochmals so verfahren und es wird auch
abgelehnt. Ich habe daher auch Klage eingereicht. Gerichtsgebühren fallen keine an!
Du hast mit der Klage eigentlich keinen Stress.
Lass den VDK begründen, dann werden vom Sozialgericht Gutachten in Auftrag
gegeben, dort musst Du erscheinen. Mehr ist es nicht. Das Gutachten bezahlt
das Sozialgericht.
Wenn dann das Gericht entscheidet, meistens nach Aktenlage, kannst immer noch
aufgeben. Das alles zieht sich nur sehr lange. Bei mir bereits seit einem Jahr und
3 Monaten. Ich warte nun auf Entscheidung.
Wünsche Dir auf jeden Fall viel Glück und überleg Dir das, die Klage kannst Du jederzeit
immer noch zurücknehmen.

VDK verlangt soweit ich weiss f. Verfahren 40,00 Eur.

LG

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Re: @ beri

20 Sep. 2012 13:39
#
Danke beri, für deine lieben Worte.
Ich warte noch auf meine Reha Zusage und dann fahren wir hoffentlich zusammen.
Ich hoffe, dass sich bei euch auch alles positiv entwickelt.
Gruss aus Köln

Michaela

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Re: Re: Ablehnungsbescheid gegen Widerspruch GdB - Klage?

20 Sep. 2012 23:38
#
hallo Ulli ,

oft ist es so dass das Versorgungsamt schon vor Prozessbeginn nachgibt ,
für 90 Euronen würde ich auf alle Fälle Klage einreichen
da ja nach NTX ein mindest Gdb von 50 % vorgegeben ist ,und sobald irgend eine
verschlimmerung dazu kommt , müsste auch der Gdb steigen

mfg
eltoro

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