Pauschalbetrag Urlaubsdialyse

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Pauschalbetrag Urlaubsdialyse

22 Aug. 2014 13:19
#
Hallo zusammen,

ich möchte im Oktober in Urlaub nach Spanien fliegen und habe dazu, wie schon so oft in den vergangenen Jahren, eine Kostenübernahmeerklärung bei meiner gesetzlichen Krankenkasse angefordert. Bisher wurden ja pro Behandlung 189,- € ersattet, wenn die Bhandlung teurer war musste, musste man die Differenz selbst zahlen.

In der aktuellen Kostenübernahme wird nun nur noch ein Betrag i. H. v. 174,40 € je Sitzung veranschlagt.

Weiß jemand etwas zur Änderung des Erstattungsbetrags? Hängt das mit der Senkung der Wochenpauschale zusammen?

Danke vorab, eue Rocky

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Re: Beschreibung der KBV

22 Aug. 2014 14:03
#
Wo die 174,70 € herkommen habe ich festgestellt, jedoch ist dieser Betrag nur bis zu 2 Behandlungen / Woche anzuwenden.

40828
Kostenpauschale für Sachkosten bei Durchführung von Hämo- oder Peritonealdialysen, als Zentrums- bzw. Praxisdialyse, Heimdialyse oder
zentralisierte Heimdialyse, einschl. Sonderverfahren (z. B. Hämofiltration, Hämodiafiltration), bei Versicherten ab dem vollendeten
18. Lebensjahr mit einer dialysepflichtigen Nierenerkrankung, bei einer Feriendialyse während des Ferienaufenthalts am Ferienort, bei Dialyse
wegen beruflich oder sonstiger Abwesenheit vom Wohnort je durchgeführter Dialyse, höchstens zweimal in der Kalenderwoche = 174,70€

Die Gebührenordnungsposition 40828 ist je Behandlungswoche nicht neben den Gebührenordnungspositionen 40823 und 40825 berechnungsfähig.
____________________________________________________________________________________________

40823 Kostenpauschale für Dialyse bei Versicherten ab vollendetem 18. Lebensjahr

Beschreibung:

Kostenpauschale für Sachkosten bei Durchführung von Hämodialysen als Zentrums- bzw. Praxisdialyse oder zentralisierte Heimdialyse, einschl. Sonderverfahren (z. B. Hämofiltration, Hämodiafiltration) bei Versicherten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr mit einer dialysepflichtigen Nierenerkrankung,

Abrechnungsbestimmung: je Behandlungswoche

Anmerkung:

Die Kostenpauschale nach der Gebührenordnungsposition 40823 wird in Abhängigkeit von der Anzahl der Dialysewochen der Betriebsstätte/Nebenbetriebsstätte im abgerechneten Quartal bewertet. Hierbei sind Nr. 2 und Nr. 3 der Bestimmungen des Abschnitts 40.14 zu beachten.

Bewertung der Kostenpauschale (Preisstufe 1) 485,80 Euro

Bewertung der Kostenpauschale (Preisstufe 2) 466,30 Euro

Bewertung der Kostenpauschale (Preisstufe 3) 417,50 Euro

Bewertung der Kostenpauschale (Preisstufe 4) 398,00 Euro

____________________________________________________________________________________________

Dem nach würden gesetzl. K-kassen für Urlaubsdialysen nur noch max 485,80€/Woche, also 161,93€ pro Behandlung bei mind 3 pro Woche oder eben 174,70 € je Behandlung bei max 2 pro Woche erstatten.

Sehe ich das richtig? Gilt im Ausland immmer Preisstufe 1 oder kann es auch noch weniger werden?

Schönes WE, euer Rocky

Gruß Rocky

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Re: Re: Beschreibung der KBV

22 Aug. 2014 18:41
#
Ich verstehe das alles nicht. Was für Krankenkassen habt ihr?

Meine KK schreibt immer noch je nachdem wie ich Frage!!!

189Euro oder bei Abrechnung mittels EHIC Jeden Betrag.

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Re: Re: Beschreibung der KBV

22 Aug. 2014 19:11
#
Hallo Data,

was ich beschrieben habe ist einmal die Wochenpauschale, und einmal der Betrag für eine oder zwei Dialysebehandlungen. Wenn es drei Dialysen sind, greift die Wochenpauschale.

Ich hoffe ich habe mich jetzt verständlicher ausgedrück.

LG Rocky

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Re: Re: Pauschalbetrag Urlaubsdialyse

23 Aug. 2014 16:28
#
Im Prinzip ja .... nur hat das bei meiner KK bisher noch niemand erkannt und angewandt!. Aber ich beantrage ja bald meine Türkeidalyse .....

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Re: Re: Beschreibung der KBV

24 Aug. 2014 10:37
#
Hallo!

Ein Zeitungsartikel passend dazu:
Schweriner Volkszeitung schrieb: „Feriendialysen sind für uns aufwendiger, weil wir diese Patienten nicht kennen und also viel mehr nachfragen und ihre Reaktionen auch viel engmaschiger überwachen müssen“, erläutert der Nierenspezialist, der gleichzeitig der Landesvorsitzende des Berufsverbandes der Nephrologen ist. Die Krankenkassen aber würden das genau anders sehen: „Sie argumentieren, wenn jemand noch in der Lage sei wegzufahren, dann sei er ein leichter Fall und wir hätten mit ihm auch weniger Arbeit.“ Das Ergebnis: Die Vergütung für Feriendialysen sei die niedrigste seit 1991.

Quelle: Feriengäste an der Dialyse , SVZ, 23.08.2014

Freundliche Grüße,
fabienne

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Re: Re: Beschreibung der KBV

24 Aug. 2014 11:28
#
Also ich Unterschreibe die Meinung der Krankenkassen.

Dazu von Hati was man selbst tun kann sollte man auch selbst tun.

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Re: *****Fazit Pauschalen für Urlaubsdialysen*****

25 Aug. 2014 14:01
#
Nach dem ich gerade noch mit Wili Koller vom BN telefoniert habe, stehen folgende Beträge fest:

1 oder 2 Urlaubsdialysen bezahlt die gesetzliche deutsche Kasse mit je 174,70 €

ab 3 Dialysen (pro Woche) zahlt die Kasse nur noch die Wochenpuschale 485,80 €, also nur noch 161,93 €

Da die Anbieter von Dialysen im Ausland, die nicht über die Europäische Gesundheitskarte abrechnen, sich wohl nicht von der bisher üblichen Summe von 189,- € verabschieden werden, ist davon auszugehen, das Patienten die nicht unerhebliche Differenz aus der eigenen Tasche begleichen werden müssen.

Guß Rocky

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Re: Re: *****Fazit Pauschalen für Urlaubsdialysen*****

25 Aug. 2014 14:12
#
Hallo Rocky,

ich hab jetzt erst noch die Bestätigung bekommen:
189Euro je Dialyse oder bei Direkt Abrechnung auch gerne viel mehr.

Die letzte nach der Reduzierung der Wochenpauschale war 330Euro l.t. Computereinsicht meinerseits.

Demnach hat meine wohl nicht nocht mitbkommen das es andere Sätze gibt? Oder liegt es daran das ich mit den Sacharbeitern gut zurechtkomme?

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Re: Re: *****Fazit Pauschalen für Urlaubsdialysen*****

25 Aug. 2014 14:32
#
Ja, bisher bin ich mit meiner Sachbearbeiterin auch immer gut zurecht gekommen. Die haben auch schon mal 202,- € gezahlt. Ich war im Frühjahr noch in der Türkei, da wurden auch noch 189,- € gezahlt.

Jetzt kann ich mich ja auch nicht beschweren, denn die zahlen für 7 Dialysen je 174,70 €, haben alsi die günstigere Wochenpauschale nicht angewandt.

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Re: Re: *****Fazit Pauschalen für Urlaubsdialysen*****

26 Aug. 2014 01:58
#
Oh ihr macht mir Mut, muss ich doch dieser Tage meine Kostenübernahme für den Winter beantragen!

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Re: Re: Pauschalbetrag Urlaubsdialyse

01 Sep. 2014 05:49
#
Meine Krankenkasse ist mal wieder ein Quell der Freude! Am Samstag kam de Kostenübernahme erklärung für de angeforderten Türkei urlaub im richtigen Zeitraum und auch noh über 189 Euro (Erleichterung macht sich breit) Doch schon wieder gab es den Mix von Genehmigung für Bosnien Herzegowina und einem anhängenden Krankenschein (T/A 11) für die Türkei!

Meine Krankenkasse ist ja auch mein Träger für die Rentenversicherung und da kam am Samstag eine große Überraschung: ich bin Altersrenten berechtigt und ab November könnte ich sie bekommen ..... nur ist die Höhe exakt gleich wie meine jetzige Rente für Erwerbsminderung! (Die hat jetzt wirklich diesen Namen!!!). Ich werde jetz einige Tage drüber nachdenken und dann wahrscheinlich diese beantragen, da ich dann hinzuverdienen kann!

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Re: Re: Pauschalbetrag Urlaubsdialyse

02 Sep. 2014 20:34
#
Es hat sich heraus gestellt dass Textbausteine nutzt und da sind Makros eingebaut u.a. ein Auswahlmenü von Ländern und da steht Bosnien - Herzegowina halt an erster Stelle und Türkei weiter unten und man hat vergessen die Liste runter zu scrollen und halt das 1. Land übernommen!

Ich bekomme ne neue Bescheinigung!

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Re: Re: Pauschalbetrag Urlaubsdialyse

02 Sep. 2014 22:36
#
Hallo Werner,

Du schrebst:
<< ..... nur ist die Höhe exakt gleich wie meine jetzige Rente für Erwerbsminderung! (Die hat jetzt wirklich diesen Namen!!!). Ich werde jetz einige Tage drüber nachdenken und dann wahrscheinlich diese beantragen, da ich dann hinzuverdienen kann! ...... >>
Was hat Dich überrascht? Auf der Rentenbescheinigung steht doch oben drüber wie das Teil heisst. Und da steht eben Erwerbsminderungsrente.

Der Name hat mich damals (2003) zuerst ein wenig irritiert. Nach genauem lesen hatte ich dazu keine Frage mehr.
Was mich allerdings schon damals mehr als nur ein wenig geärgert hat, war dass was Du im ersten Satz geschrieben hast, das die zukünftige Altersrente die selbe Höhe haben wird wie dann die Erwerbsminderungsrente.

Naklar darf man dann als Altersrentner unbegrenzt dazu verdienen, wenn man es denn kann. (Für Erwerbsminderungsrentner ist die Höhe des Zuverdienstes begrenzt, für Altersrentner nicht.)

In meinen ersten Erwerbsminderungsrentenjahren konte ich in meiner Saisonzeit (Ostern bis Oktober) ohne Probleme bis zur Grenze dazu verdienen. Das jedoch wurde für mich in den letzten Jahren immer schwerer und geht jetzt fast gar nicht mehr. Eine Besserung wird es nicht geben. Als Stadtführer muss man nun mal unterwegs seinin der Stadt. Inzwischen mehren sich aber die Tage an denen ich nicht nur schlecht, sondern gar nicht gehen kann. (Es sei denn ich dröhne mich mindestens mit der doppelten und der 3. Zusatzdosis zur Sicherheit in der Tasche meiner verschriebenen Menge Schmerzmittel zu)

Und da die Bestandsrentner bei der Erwerbsminderungsrener weiterhn laut Gesetz benachteiligt werden, sehe ich finanziell nicht wirklich sehr bunt in die Zukunft, sondern eher etwas schwarz.


Limo

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Re: Re: Pauschalbetrag Urlaubsdialyse

03 Sep. 2014 17:10
#
Nach wie vor behaupte ich, dass mir 2004 eine Erwerbsunfähigkeitsrente genehmigt wurde und die sah vor, dass ich nichts hinzuverdienen kann!

Ich werde kaum arbeiten gehen, aber bei Honoraren aus Fotografien brauch ich mir nun keine Gedanken machen. und wenn sich meine Bücher mal verkaufen, ist das eher steuerlich ein Problem als rentenmäßig!

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