Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:
DO-Forum für allgemeine Themen
  • Seite:
  • 1

THEMA:

Rezeptgebühren 23 Mai 2002 23:10 #220068

  • ulrike_b
  • ulrike_bs Avatar Autor
  • Offline
  • Sehr aktiv
  • Sehr aktiv
  • Beiträge: 188
  • Dank erhalten: 0
man hat mir gesagt, als chronisch Kranker braucht man keine Zuzahlung der Rezeptgebühr leisten.
Da ich nicht wenige Medikamente bekomme, geht es schon ins Geld für jedes Medikament 4,oo oder 4,50 Euro dazu zu bezahlen
Welche Erfahrung habt Ihr gemacht ?
Dazu möchte ich noch sagen, dass ich die letzte Rezeptgebühr nicht bezahlen brauchte, da das Medikament so teuer war !
Viele Grüße Ulrike

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Re: Rezeptgebühren 24 Mai 2002 11:00 #220073

  • Anonym
  • Anonyms Avatar
  • Besucher
  • Besucher
Hallo Ulrike,
Du brauchst nur dann keine Rezeptgebühren als chronisch kranker Mensch zuzuzahlen, wenn Deine Ausgaben dafür einen gewissen Prozentsatz Deines Einkommens nicht übersteigen. Frage Deine Krankenkasse nach diesem Prozentsatz, denn ich habe ihn jetzt nicht im Kopf, denke aber, es sind 5 %. Der Prozentsatz ist für alle Krankenkassen gleich. Das gilt allerdings nur, wenn Du in der gesetzlichen Krankenkasse bist, wovon ich ausgehe. Außerdem denke ich, dass Du eine Rente beziehst. Dann wird Dein Einkommen auch sehr gering sein, so dass Du von der Zuzahlung befreit bist. Frage einfach Deine Krankenkasse! Alles Gute! Björn

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Re: Rezeptgebühren 24 Mai 2002 18:46 #220080

  • Anonym
  • Anonyms Avatar
  • Besucher
  • Besucher
Hallo Ulrike,
das mit den Rezeptgebühren ist folgendermaßen: Wenn bei dir eine chronische Krankheit besteht, bekommst du von deiner Krankenkasse ein Formular, das dein Arzt ausfüllen muss, womit er deine chronische Krankheit bestätigt. Dann musst du die gesammelten Quittungen eines Jahres zusammen mit deiner Lohnbescheinigung bei der Krankenkasse einreichen. Wenn du nun mit den Rezeptgebühren über 1% deines Lohnes liegst, wirst du befreit davon. Nicht chronisch Kranke werden erst ab 2% befreit.
Viele Grüße Lilly65

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Re: Rezeptgebühren 24 Mai 2002 19:13 #220081

  • Anonym
  • Anonyms Avatar
  • Besucher
  • Besucher
Hallo Ulrike,
das was lilly geschrieben hat ist richtig. Wenn du aber schon länger als 5 Jahre Chronisch Krank bist brauchst du ab dann keine Zuzahlung mehr leisten.
Diese regelung gibt es seit es die 1 % regelung für chronisch kranke gibt. Ich zahle nichts mehr an Eigenanteil.
Gruß Maik

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Re: Rezeptgebühren 24 Mai 2002 19:50 #220082

  • RIO
  • RIOs Avatar
  • Offline
  • Schreibmaschine
  • Schreibmaschine
  • Beiträge: 2337
  • Dank erhalten: 7
Von der Frist von 5 Jahren habe ich noch nie gehört. Mir bekannte Regelung: Nach 1 Jahr Zuzahlung(dabei gilt die Überforderungsklausel) als Chronisch Kranker wird man auf Antrag mit Nachweis vom Arzt bei der KK definitiv von der Zuzahlung befreit!!
hier noch ein Link dazu: www.apotheke-voltmannstr.de/zuzahlungsr.htm
Viele Grüße
Mario ( www.igdchemnitz.de )

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Re: Rezeptgebühren 25 Mai 2002 11:59 #220087

  • Anonym
  • Anonyms Avatar
  • Besucher
  • Besucher
Hallo Mario,
du hast recht, ich habe das falsch gelesen, aber bei meiner Krankenkasse (Postbeamten) ist die befreiung bei Chronischer Erkrankung 4 Jahre und dann muß man einen Antrag auf verlängerung stellen.
Gruß Maik

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Re: Rezeptgebühren 26 Mai 2002 20:07 #220099

  • Anonym
  • Anonyms Avatar
  • Besucher
  • Besucher
Hi,
als ich bei der KK nach fragte,sagte man mir,das ich über den satz liege weil ich voll arbeite und dadurch zu viel verdiene. Hab aber auch keine lust in Rente zu gehn,bin zu Jung dafür. Mit 28 in Rente gehn,da weis ich ja garnicht was ich den ganzen tag machen soll.
Lieben Gruß Wolfi

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Re: Rezeptgebühren 26 Mai 2002 21:42 #220100

  • RIO
  • RIOs Avatar
  • Offline
  • Schreibmaschine
  • Schreibmaschine
  • Beiträge: 2337
  • Dank erhalten: 7
Hallo Wolfi,
nicht abweisen lassen!! Auch wenn Du nicht in die Sozialklausel fällst, so wirst Du trotzdem als Dialysepatient oder Nierentransplantierter nach einem Jahr Zuzahlung befreit!!!
Bei Streitereien mit der KK auf Sozialgesetzbuch 5 §61 verweisen!!
Mario ( www.igdchemnitz.de )

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Re: Rezeptgebühren 27 Mai 2002 10:28 #220101

  • Anonym
  • Anonyms Avatar
  • Besucher
  • Besucher
Hallöchen,
gut zu lesen, die Sache hier.
Ich bin nämlich auch abgewiesen worden, weil mein Einkommen zu hoch sei.
Aber nun werde ich mir den §61SGB V mal näher ansehen...
Und dann nochmals an die KK herantreten.

War wieder mal ne wichtige Info hier im Forum. Gut, daß es das Forum gibt....!!!!

Gruß an alle
Captain

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Re: Rezeptgebühren 27 Mai 2002 18:41 #220107

  • Anonym
  • Anonyms Avatar
  • Besucher
  • Besucher
Hi,
Laßt Euch bloß nicht abweisen, ich bin auch noch voll berufstätig und bin für den nächsten 4 Jahre befreit, also behaarlich weiterfordern.
Gruß Maik

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Re: Rezeptgebühren 27 Mai 2002 19:22 #220109

  • Anonym
  • Anonyms Avatar
  • Besucher
  • Besucher
Hallo,
gesetzliche Grundlage für die Härtefallregelung bzw. Teilweise Befreiung sind § 61 und § 62 SGB V.
Bei chronischer Erkrankung gilt, daß im Kalenderjahr vor der Möglichkeit der Befreiung mindestens 1% der Jahresbruttoeinkommens als Selbstbeteiligung gezahlt und eine Behandlungsbedürftigkeit wegen derselben Erkrankung über 12 Monate (mindestens ein Arztbesuch pro Quartal) bestanden haben. Bei Erfüllung dieser beiden Tatbestände wird dann ab dem Folgejahr eine Befreiung von der Zuzahlung für Arzneimittel und Fahrtkosten ausgsprochen.
Weiteres unter www.dialyse-online.de/asd nachschauen.

Kurt Hoeke

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Re: Rezeptgebühren 28 Mai 2002 02:29 #220117

  • Anonym
  • Anonyms Avatar
  • Besucher
  • Besucher
Danke RIO,
werd das bei meiner KK mal nachfragen. Sind ja nicht gerade wenig Medikamente die man nehmen muß,und billig auch nicht gerade. Mach ja auch HD,wird ja auch bezahlt.
Gruß Wolfi

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Re: Rezeptgebühren 28 Mai 2002 10:00 #220119

  • Spider
  • Spiders Avatar
  • Offline
  • Premium Mitglied
  • Premium Mitglied
  • Beiträge: 114
  • Dank erhalten: 0
Zu den Selbstbeteiligungen gehören auch Fahrtkosten. Auch diese sammeln, mit eigenem PKW km angeben, öffentliche Verkehrsmittel Fahrschein (Bestätigung durch behandelnde Ärzte) und zusammen mit den Eigenanteilen der Rezepte einreichen. Dann ist es viel leichter die 1% des Einkommens zu erreichen, die der Gesetzgeber fordert.
Die Krankenkassen müssten aber Merkblätter haben, in der die Regelung erklärt ist, was einzureichen ist und was zum Einkommen zählt und wie Familienangehörige zu berücksichtigen sind.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Re: Rezeptgebühren 28 Mai 2002 10:39 #220120

  • Anonym
  • Anonyms Avatar
  • Besucher
  • Besucher
noch ne Frage dazu: gilt diese Befreiung denn auch, wenn man noch nicht dialysiert? Bin bisher zu 50% Schwerbeschädigt und muß einmal die Woche zur Blutentnahme ins Krankenhaus. Fahre immer mit dem eigenen PKW. Medikamente muß ich ja auch jede Menge nehmen und das geht wohl ins Geld.

Gruß bifi

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Re: Rezeptgebühren 28 Mai 2002 15:07 #220124

  • Anonym
  • Anonyms Avatar
  • Besucher
  • Besucher
Hi RIO,
als ich das erstemal an der Dialyse war,hatte ich ein G in meinem Behinderten Außweis stehn. Als ich dann Transplantiert wurde kamm das G aus dem Außweis und es stand nur noch die 100% darin. Jetzt bin ich wieder an der Dialyse und musste meinen Außweis erneuern lassen bekomme aber kein G mehr. Warum eigentlich?
Gruß Wolfi

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Re: Rezeptgebühren 28 Mai 2002 18:54 #220128

  • RIO
  • RIOs Avatar
  • Offline
  • Schreibmaschine
  • Schreibmaschine
  • Beiträge: 2337
  • Dank erhalten: 7
Hallo Wolfi,
warum eigentlich...
Das frage ich mich manchmal, wenn ich so einige Entscheidungen von Behörden sehe;-)
Erstens gibt es immer nur das, was man beantragt! Ich gehe davon aus, das Du das G ausdrücklich mit beantragt hast.
Leider ist es so, das die Meßlatte zur Gewährung des Merkzeichen G in den letzten Jahren immer höher gehängt wurde. Es ist immer eine Sache des Ermessens. Im Gesetz heist es sinngemäß:wird gewährt, wenn eine erhebliche Bewegungseinschränkung vorliegt. Was ist nun erheblich? Ich rate immer dazu, jedes noch so kleines Wehwehchen im Antrag mit anzugeben. Also vergiß die letzte Visite, wo Du zum Arzt gesagt hast danke, mir geht es ganz gut...! Bei einem Antragsverfahren mußt Du immer davon ausgehen:ich bin halb Tod...;-) Beim G wird vor allem beachtet: starke Knochen- oder Gelenkschmerzen in Ruhe und in Bewegung, Luftnot beim Laufen und Treppen steigen, niedriges Hb, Strecken über 100m sind nicht am Stück zu schaffen, Kreislaufprobleme beim Laufen, allgemeine Herz-Kreislaufprobleme, schwere Lebererkrankung ua.
Trifft davon auf Dich nichts zu, so hast Du natürlich auch keinen Anspruch auf G. Dialyse allein reicht mit Sicherheit nicht aus! Da Du aber nach der Transplantation die 100% behalten hast (ist nicht üblich!), gehe ich davon aus, dass bei Dir noch Begleiterkrankungen vorliegen.
Letzter Hinweis. Nach einen negativen Bescheid besteht die Möglichkeit Widerspruch einzulegen. Folgt dann erneut ein negativer Bescheid, bleibt der Gang zum Sozialgericht. Das Sozialgericht ist in der 1.Instanz kostenlos!!! und man braucht auch NICHT zwingend einen Anwalt. Fühlt man sich also ungerecht behandelt, sollte man diese Möglichkeiten unbedingt nutzen!! Keine Angst vor Gerichten, das sind auch bloß Menschen. Barbara Salesch anschauen und los gehts... ;-)
Viele Grüße
Mario ( www.igdchemnitz.de )

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Re: Rezeptgebühren 28 Mai 2002 20:04 #220132

  • Anonym
  • Anonyms Avatar
  • Besucher
  • Besucher
Hi RIO,
(erstmal Lach wegen Salesch). Bin im Grunde ja auch gesund,mehr oder minder. Hab ja weiter keine Körberlichen schäden (außer im Kopf,vollkommen durch geknallt grins).Ist halt immer so,will man Geld,dauerts ewig oder bekommt es garnicht aber wenn sie Geld wollen kann es garnicht schnell genug gehen,das sie es bekommen. Danke nochmal für deine Tipps. Vielleicht erreich ich ja noch etwas. Hoffe man liest sich mal wieder.
Gruß Wolfi

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Re: Rezeptgebühren 28 Mai 2002 22:10 #220134

  • ulrike_b
  • ulrike_bs Avatar Autor
  • Offline
  • Sehr aktiv
  • Sehr aktiv
  • Beiträge: 188
  • Dank erhalten: 0
Danke für Eure Antworten, da habe ich ja eine Lawine ins rollen gebracht.
Glaube aber nicht, dass ich die 1 % des Bruttoeinkommens erreiche, bin noch voll berufstätig, mal sehen wenn ich die Fahrten zum Doc. mit dem Auto wöchentlich dazurechne könnte es vieleicht klappen.
Viele Grüße Ulrike

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Re: Rezeptgebühren 28 Mai 2002 22:10 #220135

  • ulrike_b
  • ulrike_bs Avatar Autor
  • Offline
  • Sehr aktiv
  • Sehr aktiv
  • Beiträge: 188
  • Dank erhalten: 0
Danke für Eure Antworten, da habe ich ja eine Lawine ins rollen gebracht.
Glaube aber nicht, dass ich die 1 % des Bruttoeinkommens erreiche, bin noch voll berufstätig, mal sehen wenn ich die Fahrten zum Doc. mit dem Auto wöchentlich dazurechne könnte es vieleicht klappen.
Viele Grüße Ulrike

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Re: Rezeptgebühren 29 Mai 2002 18:05 #220144

  • Anonym
  • Anonyms Avatar
  • Besucher
  • Besucher
Hallo,
jede Krankenbeförderung also auch Taxifahrt oder sogar die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln bedarf einer Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit. Entweder als Einzelbescheinigung oder, wenn es die Krankenkasse akzeptiert, als Sammelbescheinigung. Erst damit können diese Kosten dann von der Krankenkasse berücksichtigt werden.
Die Befreiung z.B. wegen einer chronischen Erkrankung setzt nicht zwingend die Dialysebehandlung voraus. Es kann jede Diagnose sein (z.B. Diabetes), die einen regelmäßigen (d.h. mindestens einmal im Quartal) Besuch des Arztes erfordert, über mindestens 12 Monate.
Kurt Hoeke

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Re: Rezeptgebühren 01 Jun 2002 00:07 #220187

  • Anonym
  • Anonyms Avatar
  • Besucher
  • Besucher
genau so war es auch auch bei mir.

gruß - tunixgut

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Re: Rezeptgebühren 01 Jun 2002 00:12 #220188

  • Anonym
  • Anonyms Avatar
  • Besucher
  • Besucher
hallo wolfi,

ich arbeite auch voll + verdiene soviel das ich bei der gesetzlichen KK freiwillig versichert bin. zugezahlt habe ich schon seit jahren nicht mehr. die kk versuchen alles um geld zu sparen. vieleicht solltes du mal einen anwalt einschalten oder zumindes damit drohen. manchmal hilft auch schon eine drohung.

gruß - tuinixgut

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Seite:
  • 1
Hi :)

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.