Das TPG schafft die Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit der Tx-Zentren mit den Krankenhäusern. Die Krankenhäuser sind verpflichtet, potentielle Spender zu melden. Die entsprechenden Ausführungsgesetze sind Sache der Länder. Und diese gibt es noch längst nicht in allen Bundesländern. In einigen z.B. dürfen TX-Beauftragte auf freiwilliger Basis bestellt werden.
Es ist Aufgabe von Bund, Ländern und Krankenkassen, über die Organspende zu informieren und aufzuklären. Nur, da hast Du m.E. Recht, was würde das nützen, wenn die Organisation in den Krankenhäusern noch in den Anfängen steckt, bzw. die Krankenhäuser wohl oft auch überfordert sind. Bevor TX-Mediziner mit solch abstrusen Vorschlägen kommen, Organspender finanziell zu belohnen, sollten endlich die Missstände i.S. des TPGs abgearbeitet werden: Aufklärung der Bevölkerung und verbindliche Regelungen in den Bundesländern, v.a. in Hinblick auf tragfähige Strukturen in den Krankenhäusern.
Uli