Hallo Karo!
Soweit in einem Schreiben von meiner Krankenkasse angegeben war, mußt Du als Ehepartner eines chronisch Kranken (es gelten auch Lebensgemeinschaften) auch nur 1 % des Bruttojahreseinkommens zahlen. Da Ihr verheiratet seid, müßt Ihr Euer gesamtes Jahreseinkommen zusammenrechnen. Dann wird für den Ehepartner ein Freibetrag von € 4.347,00 abgezogen und für jedes Minderjährige Kind noch einmal € 3.648,00. Von dem Betrag der dann übrig bleibt, rechnet Ihr 1 % aus. Das muß dann jeder von Euch bezahlen. Kindergeld zählt übrigens nicht zum Jahresbruttoeinkommen. Das wird nicht dazugerechnet!
Das Problem ist nur, Ihr müßt bevor Ihr das alles einreichen könnt von Eurem Dialysearzt eine schriftliche Bestätigung vorlegen in der bescheinigt wird, das Dein Mann schwer chronisch krank ist. Die Vordrucke dazu soll es auch bald bei den Krankenkassen geben. Nur momentan haben die sie selbst noch nicht.
Das Schreiben in dem diese Rechnerei steht, heißt übrigens Zuzahlungen und Belastungsgrenzen. Ich habe es von der DAK bekommen.
Ruf am besten mal bei Deiner Kasse an und frag mal nach. Die müßten ja sowas auch haben.
Viel Erfolg und liebe Grüße
Tanja