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Frage 21 Jul 2006 14:22 #245288

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Ich habe da mal eine Frage.
Weiß jemand, ob eine Niere vererbbar ist?
Das heißt: kann man vorab regeln, dass im Falle des Todes des Vaters oder der Mutter der Sohn eine Niere erhält?

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Re: Frage 21 Jul 2006 15:11 #245290

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Nein, das ist nicht möglich. Du kannst deine Organe zur Organspende freigeben, aber nicht bestimmen, wer nach deinem Tod deine Organe bekommt.

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Re: Frage 21 Jul 2006 16:43 #245295

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Hi Mittelalter,
diese Frage hat susanne vor einigen Wochen auch schon gestellt. Es ist nicht möglich, ein Organ an einen bestimmten Empfänger zu vererben.
Gruß, Roxanne

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Re: Frage 21 Jul 2006 17:25 #245297

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ich schliesse mich laala und roxanne an. vererben kann man nur sein vermögen, wozu organe nicht zählen!
aber auch aus praktischer sicht würde ich schon probleme darin sehen, dass bevor das erbe verteilt wird immer eine gewisse bürokratie erforderlich ist.
das nachlassgericht ist z.b. zuständig. das organ könnte erst entnommen werden, wenn ein erbschein vorliegt. dann stellt sich die frage noch, wie kam der erblasser zu tode! wenn der erbe z.B. nachgeholfen hat, dann wäre er ja erbunwürdig etc. bis allesr rechtlich geklärt wäre, hatte niemand mehr an dem organ eine freude.
alles in allem wäre der weg über eine sog. lebendspende doch sicherer, oder!
kaimana

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Re: Frage 21 Jul 2006 18:02 #245298

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Man könnte höchstens eine Patientenverfügung machen. Vererben im eigendlichen Sinne kann man das nicht. In der verfügung könntest du dann festlegen wer gegebenenfalls ein Organ bekommt. Ob das dann auch klappt ist ne andere Frage.

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Re: Frage 21 Jul 2006 19:40 #245300

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das wäre dann ähnlich wie ein vermächtnis; aber nieren sind kein vermögen und können nicht vererbt werden. auchdeine idee dann über das nachlassgericht etc.
somit wäre doch die lebendspende der bessere weg oder wie laala schieb, organspender werden.
gruss
kaimana

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Re: Frage 22 Jul 2006 00:09 #245301

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Sicher wäre eine Lebendspende ein weg aber eine Vorsorgevollmacht ist nicht mit einem normalen Erbe vergleichbar. Da hat das Nachlassgericht oder nen Erbschein nichts mit zu tun. Sogesehen hast du recht im Sinne des BGB kannst du jeine Niere vererben aber du kannst bestimmen was mit deinem Körper geschieht. Das ist dann kein Erbe.

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Re: Frage 22 Jul 2006 07:19 #245304

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die vorsorgevollmacht setzt voraus, dass der verfügende lebt. nach dem tod des verfügenden greift das erbrecht. gruss
kaimana

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Re: Frage 27 Jul 2006 14:40 #245443

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ich hab heute mal unsere dialyseärztin gefragt, ob das stimmt, das das nicht geht. sie meinte wenn man das direkt auf den organspendeausweis raufschreibt
( so wie ich (vorbildlichbin ;-)) dann MÜSSEN die ärzte diesen wunsch respektieren.
ich hab bei meinem angekreutzt das sie alles haben können, mit ausnahme der niere, die ist für meine tochter.
und da bei uns ja eine lebendspende wegfällt (geht ja leider nur einmal, da papa nicht passt), ist das die beste lösung.
denn wenn meine kleine nicht meine niere kriegt, soll niemand was haben, da bin ich ehrlich und egoistisch.

lg steffi

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