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Dreisavit 16 Nov 2006 13:32 #246877

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Hallo,
ich mache seit 01.06 HD und habe obiges Vitaminpräparat verschrieben bekommen. Meine private Krankenkasse hat den 30-prozentigen Anteil übernommen. Die restlichen 70 Prozent bekomme ich normalerweise über die Beihilfe zurück. Jedoch hat mir das Gesundheitsamt der Stadt Düsseldorf die Beihilfeberechtung abgesprochen. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Viele grüsse
Ludwig

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Re: Dreisavit 16 Nov 2006 13:44 #246878

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Hallo Ludwig,

ist mir auch so gegangen. Grundsätzlich sind nicht verschreibungspflichtige Medikamente (und dazu gehört Dreisavit) nicht mehr erstattungsfähig.

Ausnahmen sind in der <a href=http://www.g-ba.de/cms/front_content.php?client=1&lang=1&idcat=12&idart=5&m=&s=>sogenannten OTC-Liste aufgeführt. Und jetzt kommt für dich die gute Nachricht - wasserlösliche Vitamine - und darum geht es bei Dreisavit - sind laut Nr. 16.4.38 der OTC-Liste bei Dialyse erstattungsfähig.

Lass dir von deinem Doc bestätigen, dass es sich bei dir um einen der Ausnahmefälle lt. OTC-Liste handelt und lege gegen den Beihilfebescheid Widerspruch ein. Dann müßte es eigentlich erstattet werden. Hat bei mir jedenfalls so funktioniert.

Gruß
francis

PS: Denke daran, dass Du für den Widerspruch nur 4 Wochen Zeit hast. Wenn es bis dahin mit der Bescheinigung des Docs nicht klappen sollte, lege erst einmal fristwahrend den Widerspruch ein und kündige in diesem an, dass Du die Begründung (sprich Bescheinigung des Arztes) nachreichen wirst, sobald sie dir vorliegt.

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Re: Dreisavit 16 Nov 2006 15:02 #246879

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Hallo Ludwig, warum nimmst Du nicht Vitamin B Komplex von der Firma Sanum.Sind wasserlöslich.Inhalt sind 10x 0,2 ml Ampullen. Ich hoffe ich konnte Dir weiter helfen.;-)

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Re: Dreisavit 16 Nov 2006 17:08 #246884

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Wir bekommen vom Kfh Vitarenal Tabl.auch Wasserlöslich, bestellen wir mit unserem Material zusammen.

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Re: Dreisavit 16 Nov 2006 18:09 #246887

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Hallo Ludwig,
ich leite eine große Beihilfestelle in NRW. Was hat das Gesundheitsamt denn als Begründung angeführt? Vitaminpräparate sind nämlich nur bei Vitaminmangelerkrankungen beihilfef#ähig, allerdings nicht als Vorsorgemedikation. Du kannst mir den Sachbverhalt ja mailen.
Gruß Roxanne

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Re: Dreisavit 16 Nov 2006 18:26 #246888

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Die OTC-Liste ist eine Anspruchsgrundlage für gesetzlich Versicherte, nicht aber für Beamte! Der Beamte kann sich hinsichtlich seiner Beihilfeansprüche nicht auf die für gesetzlich versicherte Personen geltenden Regelungen berufen. Lt. BVerwG hat der Verordnungsgeber nämlich das Recht selbst zu bestimmen, ob überhaupt und in welchem Umfang er Beihilfe leistet.
Sofernm die Regelungen des SGB auch für Beamte gelten sollen, muß dies in der Beihilfenverordnung explizit bestimmt sein.
Wenn die Beihilfestelle giwduls Antrag zur Entscheidung dem Amtsarzt vorgelegt hat, so hat sie damit bereits versucht, für ihn eine Ausnahme zu erzielen, da Vitaminpräparate z. B. lt. BVO NRW ausschließlich zur Behandlung einer Vitaminmangelerkrankung und nicht zu prophylaktischen Applikation beihilfefähig sind. Das Gutachten des Amtsarztes ist für die Beihilfestelle verbindlich, sie kann gar nicht anders entscheiden.
Insofern ist auch ein Widerspruch recht sinnlos, da die Beihilfestelle diesen aufgrund des vorliegenden Gutachtens zurückweisen muß, sie hat gar keine andere Möglichkeit.
Es ist ein Trugschluß zu denken, daß das, was die GKV zahlt, auch beihilfefähig ist. Das kann ganz schön differieren.
Gruß Roxanne

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Re: Dreisavit 16 Nov 2006 18:28 #246889

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Deshalb bekommen wir das Vitaminpräparat ja vom KfH, weil so viele Patienten Schwierigkeiten mit der Erstattung der Kosten für Vitamine haben. So verschwinden die Beschaffungskosten in der Dialysepauschale

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Re: Dreisavit 16 Nov 2006 19:41 #246890

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Ich weis;-)

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Re: Dreisavit 16 Nov 2006 20:05 #246891

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Du bist weis? [lol]

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Re: Dreisavit 17 Nov 2006 10:44 #246901

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Naja,

im Bundesbereich ist aber genau das der Fall. ;-)

Ob ein Widerspruch wirklich keinen Sinn macht, darüber kann man trefflich streiten. Ich bin der Meinung ja. Denn selbst, wenn er keinen Erfolg hat, so kostet er mich außer ein bischen Zeit und ggf. das Porto nichts.

Zum Thema Entscheidung des Amtsarztes - wieviel Ahnung hat der wirklich von dieser Materie? Ist er sich überhaupt wirklich bewußt gewesen, dass es sich um einen Dialysepatienten handelt und welche Probleme sich daraus ergeben?

Meiner Meinung nach, kann es nicht schaden hier mit einem Widerspruch (vielleicht untermauert mit einem netten Schreiben des behandelnden Nephrologen) noch einmal für das entsprechende Problembewußtsein zu sorgen.

Ich bin immer wieder erstaunt, wieviel Ermessensspielraum (mit etwas guten Willen auf beiden Seiten ;-)) gerade im Beihilferecht immer wieder gibt.

wie gesagt - er hat mit einem Widerspruch nichts zu verlieren, aber viel zu gewinnen.

Gruß
francis

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Re: Dreisavit 17 Nov 2006 11:18 #246902

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Hallo Francis,
auch ich habe täglich Widersprüche in Beihilfeangelegenheiten zu bescheiden und aus meiner Erfahtrung kann ich Dir berichten, daß sich die Amtsärzte durchaus schlau machen, wenn sie von einem Sachgebiet nicht die umfassendste Ahnung haben. Da werden Unterlagen nachgefordert, die behandelnden Ärzte angerufen, im Internet recherchiert. Und ohne ärztliche uNtrelagen des Beihilfeberechtigten brauchtr man ein amtsärztlichens Gutachten gar nicht erst anzufordern, die Amtsärzte entscheiden ja nicht aus dem blauen heraus.
Die Beihilfestelle kann nicht gegen das Gutachten des Amtsarztes entscheiden, da gibt es keinen Ermessensspielraum (zumindest im Land NRW nicht).
Und ein sinnloser Widerspruch macht dem Widerspruchsachbearbeiter verdamnmt viel Arbeit, denn rechtsmittelfähig beschieden werden muß dieser ja auch.
Gruß Roxanne

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Re: Dreisavit 17 Nov 2006 13:08 #246903

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Hallo Roxanne,

noch liegt mir die Stellungnahme des Amtsarztes nicht vor. Sobald mir die Ablehnungsgründe bekannt sind, werde ich mich per Email bei Dir melden.

Viele Grüsse
Ludwig

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Re: Dreisavit 17 Nov 2006 18:56 #246908

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Hallo,

hab ja nicht soviel Ahnung vom Beamtenrecht wie Roxanne und mich betrifft es nicht.
Aber ich finde Widerspruch sollte jeder stellen dürfen, der meint nicht rechtens behandelt worden zu sein. Da ist es mir egal, ob da ein Beamter/Angestellter in der Widerspruchstelle viel Arbeit mit hat. Das ist sein Job, dafür ist er da und wird bezahlt (und das, gegenüber so manchem der für wenig Geld heutzutage in unsicheren Jobs schuftet, nicht schlecht).
Außerdem denke ich jetzt mal mit meinem Laienverstand, ein Dia-Patient, dessen wasserlöslichen Vitamine regelmäßig mit der Dia rausgeschwemmt werden, hat doch u.a. eine Vitamininmangelerkrankung, jedenfalls ohne Zusatzpräparate. Wozu nimmt man die Dinger sonst?

Viele liebe Grüße
Hati

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Re: Dreisavit 18 Nov 2006 14:02 #246915

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Liebe Hati,
ich spreche niemandem das Recht auf einen Widerspruch in einem Verwaltungsverfahren ab.
Im vorliegenden Fall ist es aber so, daß die Beihilfestelle auf der Grundlage eines amtsärztlichen Gutachtens entschieden hat und das Beihilfenrecht bestimmt ausdrücklich, daß die amtsärztliche Stellungnahme für die Beihilfestelle bindend ist. Insofern hat die Beihilfestelle bei ihrer Entscheidung das für sie geltende Recht korrekt angewandt und hat den Beihilfeberechtigten im vorliegenden Fall rechtens behandelt. Sie darf gar nicht gegen die amtsärztliche Stellungnahme entscheiden, auch wenn sie dem Beihilfeberechtigten insgeheim Recht gibt.
Sollte der Beihilfenberechtigte der Meinung sein, daß der Amtsarzt falsch entschieden hat, so kann er versuchen, dies z. B. durch ein Gegengutachten eines anerkannten Sachvesrtändigen darzulegen. Oder er muß gegen den Widerspruchsbescheid vor dem Verwaltunsggericht klagen, solche Verfahren dauern Jahre! Und aus meiner 15-jährigen Erfahrung hat der Verwaltungsrichter dem Amtsarzt noch nie Unfähigkeit attestiert.
Bevor sich nun wieder jemand aufregt: die o. a. Ausführungen stellen nicht meine persönliche Rechtsauffassung dar, sondern sind geltendes Recht des Landes NRW.
Gruß Roxanne

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Re: Dreisavit 18 Nov 2006 14:14 #246916

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Hallo Ludwig,
mach das, vielleicht habe ich ja einen Tip für die parat. Schreib mir dann aber auch bitte, bei welchem Dienstherrn Du beamtet bist, weil die Beihilfeveorschrifzten des Bundes und der Länder und auch die der jeweiligen Länder zueinander unterschiedlich sind.
Gruß Roxanne

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Hi :)

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