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KKH-Zuzahlung 11 Nov 2007 10:51 #251703

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Hallo zusammen,

Ich war im Januar dieses Jahr zur Kur/Reha in Bad Heilbrunn für 3Wochen. Für diese Zeit musste/habe ich 210€ für 21 Tage Zuzahlung geleistet. Ich war über die LVA auf Kur/Reha, habe also die Zuzahlung an die Rentenversicherung gezahlt.

Die KK meint, die Zuzahlung für Kur/Reha hat ncihts mit der Zuzahlung für KKH -aufenthlate zutun. Dies geht extra.

Für KKH Aufenthalte muss ich in diesen Jahr 110€ Zahlen ohne Anrechnung von Kur/Reha.

Könnt Ihr mir sagen ob dies richtig ist? das Kur/Reha nichts mit KKH-Aufenthalt zutun hat was Zuzahlung angeht.


Danke für eure Antwort.

Gruss blume

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Re: KKH-Zuzahlung 11 Nov 2007 11:15 #251704

  • chrisi
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Hallo Anita,

mein Mann war dieses Jahr in einer Reha-Behandlung, aber direkt im Anschluss ans Krankenhaus. Dort musste er zwar auch zuzahlen, bekam das aber später, als wir die Abrechnungen an die KK zwecks Freistellung schickten, voll anerkannt - sprich, wir bekamen die zuviel bezahlten Beträge von der Krankenkasse zurückerstattet. Da wurde die REHA als ganz normale Zuzahlung mit angerechnet. Evtl. gibts aber auch einen Unterschied zwischen einem normalen Kuraufenthalt und einer weiterbehandelnden REHA-Maßnahme. Ich würde mich diezbezüglich mal schlau machen.

Alles Liebe
Christine

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Re: KKH-Zuzahlung 11 Nov 2007 11:31 #251706

  • alex
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Hallo Anita!

Ich hab meine Kuren in Heilbrunn immer über die Krankenkasse bekommen. Und bei mir liefs genauso wie bei dir. Die Kur wurde nicht auf die KH-Aufenthalte angerechnet. Hab mir da bisher keine Gedanken drüber gemacht aber jetzt wo du das ansprichst...frag ich mich auch ob das so richtig ist?![augenroll]

Liebe Grüsse!
Alex

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Re: KKH-Zuzahlung 11 Nov 2007 20:22 #251710

  • blume
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Im Schreiben von der Rentenversicherung steht,

Bei der Feststellung der Anzahl der zuzahlungspflichtigen Tage werden alle Tage der Zuzahlung anlässlich einer Krankenhausbehandlung an die Krankenkasse oder einer Rehabilitationsleistung einer Krankenkasse oder eines Rentenversicherungsträgers innerhalb eines Kalenderjahres berücksichtigt.

Die Zuzahlung ist für längstens 42 Tage innerhalb eines Kalenderjahres zu leisten.

Ich verstehe dies so, das Kur/Reha und KKH-Aufenthalte zusammen gehören, und nciht so wie die KK mir sagte getrennt verrechnet werden . Also KKH -Aufenthalte eine Zuzahlung bis28 ? im Jahr zu leisten sind und Kur/ Reha bis 42 Tage im Jahr zu leisten sind.

Gruss blume

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Re: KKH-Zuzahlung 13 Nov 2007 13:59 #251718

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Hallo Blume,
mein Mann hatte im letzten Jahr eine Darmkrebs-OP und war anschliessend auch in der Reha.

Diese Reha Maßnahme war nicht von der Krankenkasse, sondern von der LVA, also Rentenversicherung verordnet und da gilt der andere Satz wie beschrieben.
Wir haben dann Protest eingelegt und der Beitrag wurde dann erlassen, weil wir angeblich unter einem bestimmten Satz (Verdienst) waren.
In diesem Jahr nach seinem Herzinfarkt wurde die Reha von der Krankenkasse aus gesteuert und da galt der 1%Satz, also die Zuzahlung für kronisch Kranke.
Er war also frei.
Ich hoffe, dass ich mich verständlich ausgedrückt habe.
Versuche doch mal eine Freistellung über die Verdienstgrenze zu erreichen.
Gruß
Waltraud

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Hi :)

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