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Anspruch auf Vater-Muuter-Kind-Kur? 26 Jan 2009 13:40 #257226

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Hallole,
hat mein Mann als CAPD-Patient evtl. auch Anspruch auf eine Vater-Mutter-Kind-Kur? Habt Ihr Erfahrungen damit?

Wir wollen für mich wegen Bandscheibenvorfällen und Migräne und unseren astmakranken Sohn evtl. eine Kur beantragen und ich möchte meinen Mann nicht so lange zuhause alleine lassen und bei seinem schlechten Allgemeinzustand könnten Kuranwendungen wie Massage etc. sicherlich auch nicht schaden.

Liebe Grüße

Moskito

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Re: Anspruch auf Vater-Muuter-Kind-Kur? 26 Jan 2009 16:41 #257243

  • deejay
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Ein Anspruch auf solch eine Kur besteht auf jeden Fall und muss auch vom Versicherungsträger ohne wenn und aber genemigt werden (seit April 08)! Das gilt allerdings nur für eine Mutter/Kind oder Vater/Kind Kur. Frage am besten eure KK wie es sich in eurem speziellen Fall verhält, jedenfals kann dein Mann auch eine Haushaltshilfe für die Dauer einer Kur in Anspruch nehmen.

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Re: Anspruch auf Vater-Muuter-Kind-Kur? 26 Jan 2009 18:56 #257247

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erkundige Dich hier

www.muettergenesungswerk.de

suche nach PLZ

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Re: Anspruch auf Vater-Muuter-Kind-Kur? 26 Jan 2009 18:58 #257248

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nicht bei der KK, die lehnen meist ab trotz Attest, es ist auch in der Leistung drin,
ich würde lieber erst dort hingehen, die helfen auch bei den Anträgen

www.muettergenesungswerk.de

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Re: Anspruch auf Vater-Muuter-Kind-Kur? 26 Jan 2009 19:38 #257250

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Liebe Elvie es ist Gesetz, das die Versicherungsträger ohne wenn und aber Mutter Kind Kuren alle 4 Jahre, in Ausnahmefällen jedes Jahr gewähren müssen! Das ist seit April 08 so! Da beist die Maus keinen Faden ab! Da kann sich keine gesetzliche KK vor drücken!
bundesrecht.juris.de/sgb_5/__23.html
bundesrecht.juris.de/sgb_5/__24.html
bundesrecht.juris.de/sgb_5/__41.html
alles klar?

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Re: Anspruch auf Vater-Muuter-Kind-Kur? 26 Jan 2009 21:15 #257252

  • Antonio
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Leider stimmt das so nicht. Im Gesetz steht, dass diese Maßnahmen zu gewähren sind, wenn sie notwendig sind. Und darüber wird dann gestritten.

LG Antonio

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Re: Anspruch auf Vater-Muuter-Kind-Kur? 26 Jan 2009 21:32 #257253

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Ja ich weis, habe aber schon oft von Arbeitskollegen und von Eltern im Ort das es so meist nicht geklappt hat. Also erst zu der genannten Institution,
Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt oder DRK,also
www.muettergenesungswerk.de
je nach Wohnort sind die oben genannten zuständig, erst wenn alles fertig ist
dann damit zur Kasse, dann wird es sicher klappen.
Grüsse

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Re: Anspruch auf Vater-Muuter-Kind-Kur? 27 Jan 2009 20:53 #257284

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Hallo moskito
bin seit langem dia-patient.
meine ex-frau war 2-mal mit unserem sohn zur mutter-kind kur.sie ist versichert bei der DAK.mann als dia-patient,haushalt etc..gilt als grosse belastung für dich.
als dia-pat.würde ich es besserempfinden.wenn dein mann ohne seinen sohn zur reha fährt.es gibt leider keine speziellen reha-kuren für dia-pat.
ohne dir nahe treten zu wollen,dir als mutter und partner eines dia-pat ist eine mutter kind-kur sehr wichtig.
euch dreien alles glümck der welt

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Re: Anspruch auf Vater-Muuter-Kind-Kur? 27 Jan 2009 21:02 #257285

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Ich muss dir mal den Wind aus den Segeln nehmen, meine Frau hatte letztes Jahr eine Kur gemacht, ohne Müttergenehsungswerk ect. nur über den Hausarzt und KK - ohne das Sie selbst oder mein Kind krank waren! Allein die zusätzliche Belastung durch meine Krankheit stellten für die KK einen Grund dar meine Frau zur Kur MU/Ki zu schicken! Innerhalb von 2 Wo hatte die KK die Kur bewilligt. Also ich spreche aus eigener Erfahrung, zumal mir die KK dannach angeboten hatte ebenfals eine Va/Ki Kur zu machen. Warum soll Moskito den Umweg über 3 Ecken nehmen, wenn sie direkt vorgehen kann?@ Moskito, spreche mit deinen Hausarzt und deine KK, und such dir eine schöne Mu/Ki Klinik aus! Zudem kannst du bei vielen KK Kuranträge online runterladen.
@ Antonio, wenn moskito keinen Grund für eine Kur hat wer denn dann?

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Re: Anspruch auf Vater-Muuter-Kind-Kur? 27 Jan 2009 21:55 #257288

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Ja, kann sein bei Euch, hier habe ich diese Erfahrung gemacht.
Ja, mann kann die Kur auch ohne Kinder beantragen.
Es gibt heute
Mütterkuren
Mutter Kind KurenVater/Kindkur
dementsprechend sind die Häuser
mal ne Frage , was hat sie denn bezahlt?

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Re: Anspruch auf Vater-Muuter-Kind-Kur? 27 Jan 2009 23:31 #257292

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doch in bad wildungen gibts das

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Re: Anspruch auf Vater-Muuter-Kind-Kur? 28 Jan 2009 15:02 #257306

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Hallo, dejay,
ich kann den Kurbedarf von Moskito gar nicht beurteilen, ich wollte nur klarstellen, dass zwischen dem damals bei Einführung groß angepriesenen Anspruch auf Rehabilitation und der heutigen Wirklichkeit doch Welten liegen und viele Anträge mit Hinweis auf fehlende Notwendigkeit oder ähnlichen Argumenten abgelehnt werden.
Es dürfte ja auch klar sein, dass sowohl Rentenversicherungsträger als auch Krankenkassen als Kostenträger momentan bei der derzeitigen Wirtschaftslage sparen, wo es geht.
LG Antonio

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Re: Anspruch auf Vater-Muuter-Kind-Kur? 28 Jan 2009 19:06 #257314

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Mutter Kind Kuren sind Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen - seit den 01.04.2009! Sie sind nach Ablehnung sogar EINKLAGBAR! Könnt ihr oder wollt ihr das nicht begreifen? Siehe: www.krankenkassen.de/gesetzliche-kranken...gen/mutter-kind-kur/
Bei den ständigen Pessimismus hier im Forum wundert es mich, das hier noch Leute Fragen einstellen!

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Wasn los? 28 Jan 2009 19:30 #257315

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Hallo deejay,

es ist doch wunderbar, wenn verschiedene Leute mit unterschiedlicher Erfahrung
diese dann hier im Forum zum Besten geben. Es geht in den wenigsten Fällen um
Recht haben, bei diesem Thema auch nicht, sondern um Erfahrungsaustausch.


Dein zuletzt verlinkter Artikel z.B. verweist ausdrücklich zum
Müttergenesungswerk, womit der Kreis zu elvi doch schon fast geschlossen ist.


Mir geht es aber weniger um Inhaltliches , mehr um den Stil ...
Cest le ton qui fait la musique.

Nimm halt maln bißchen Gas raus.

Entspannten Abend wünscht allerseits
Tina

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Re: Anspruch auf Vater-Muuter-Kind-Kur? 28 Jan 2009 19:57 #257316

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Hallo moskito,

klick mal hier

Limo

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Re: Anspruch auf Vater-Muuter-Kind-Kur? 28 Jan 2009 20:48 #257319

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Nochmal ein Versuch der sachlichen Klärung:
Schau mal in den von Dir zitierten Artikel:
Grundsätzlich haben seit dem 1. April 2007 alle Frauen (und Männer) in Familienverantwortung Anspruch auf stationäre Maßnahmen zur Vorsorge und Rehabilitation von Müttern (und Vätern). Die Krankenkassen müssen medizinisch notwendige Kuren bewilligen. Sie sind fester Bestandteil der Pflichtleistungen im SGB V und stellen somit die Grundlage zur Sicherung dieses einzigartigen Gesundheitsangebotes für Mütter und Väter dar.
Ansprechpartner ist der Haus- oder Frauenarzt, der die Kur bei der Krankenkasse beantragt. Der Arzt prüft vor der Beantragung, ob bei der Patientin eine Vorsorge- oder Rehabilitationsbedürftigkeit vorliegt. Außerdem legt er sowohl die Prognose als auch das Ziel der Maßnahme fest.

Auch hier steht nur drin: Die Krankenkassen müssen medizinisch notwendige Kuren bewilligen.
Also nochmal: Die Diskussion rankt sich um das medizinisch notwendige.
Sonst müsste man auch nix beantragen, sondern würde der Kasse nur noch mitteilen, wohin man zu fahren gedenkt, die Kasse regelt dann den Rest.

Antonio

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Re: Anspruch auf Vater-Muuter-Kind-Kur? 05 Feb 2009 11:05 #257474

  • silvia
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Hallo moskito, gestern bin ich von einer Mutter Kind Kur zurückgekommen. Es war einfach nur traumhaft und sehr erholsam. Anstrengend wurde es allerdings dann als mein Mann 4 Tage vor Kurende kam. Ich habe zwar alle Kuranwendungen mitgemacht, aber gleichzeitig versucht noch ein wenig Zeit mit meinem Mann zu verbringen (er wohnte in der Nachbarschaft in einem Gasthaus). Wäre es für Euch nicht einfacher wenn Du mit den Kindern eine Mutter Kind Kur beantragst und Dein Mann zeitgleich eine eigene Kur antritt? Die Krankenkasse wird wahrscheinlich auch Probleme machen wenn Du Deinen Mann mitnehmen willst um ihn zu betreuen, dadurch hast Du keine Eholung von Deinem Alltag, da Du Deinen Alltag nur in die Kurklinik verlagerst.
In der Kurklinik in der ich war (das haus ist einfach traumhaft und die Organisation annähernd perfekt, es gibt umfangreiche Freizeitangebote mit balsteln, Sport, Ausflügen und die Anwendungen sind auf jeden persönlich abgestimmt. Was besonders wichtig ist, die Kinderbetreuung ist einfach toll, auch für Schulkinder. Die Internetseite der Klinik ist toll und wahrheitsgetreu gestaltet, siehe: Ostseeklinik.de) wurden us auch einige Anregungen gegeben wie ein Kurantrag auszusehen hat, dass er ohne Probleme genehmigt wird. Eine reine Mutter Kind bzw Vater Kind Kur ist eine Krankenkassenpflichtleistung. Eine Familinkur ist schwerer zu bekommen, da es oft ausgelegt wird, dass man billib Urlaub machen will. Viel Erfolg bie der weiteren Planung wünscht Dir Silvia

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