Hallo, Fabienne,
Paracetamol ist genauso wie Ibuprofen etc., auch Metamizol der Gruppe 1 zugeordnet.
Wie weit man damit kommt, kann man nicht pauschal sagen.
Wichtig ist zunächst einmal eine Schmerzanamnese und möglichst genaue Zuordnung der Schmerzen
(Bewegungsapparat, neuropathische Schmerzen, Bauchschmerzen, etc. etc.)
Danach kann eine Auswahl der Schmerzmittel erfolgen.
Richtig ist sicher, dass man bei einer Nierenrestfunktion mit NSAR vorsichtig sein bzw. darauf verzichten sollte.
Aber auch Metamizol ist in der Anwendung nicht sicher, auch wenn es in Deutschland beliebt ist.
Es können Agranulozytosen auftreten, d.h., das Knochenmark stellt die Produktion von Abwehrzellen ein, so daß man auch an einem harmlosen Infekt mal eben sterben kann. Die notwendigen Blutbildkontrollen werden gerne versäumt. (s. u.)
Sicher kennen sich Anästhesisten mit Schmerztherapie aus, nach meiner Erfahrung aber nur in bestimmten Bereichen, schwierig wird es gerne bei neuropathischen Schmerzen, hängt aber vom einzelnen Arzt ab. Leider kennen sie sich mit Niereninsuffizienz schlecht aus. So muß man eben einen möglichst guten Kompromiss finden und sich die einzelnen Empfehlungen genauer anschauen.
Hier nochmal ein
Link
. Die grafische Darstellung des Stufenschemas ist gut; auch wenn es um geriatrische Patienten geht, passt es recht gut, da im Vordergrund die Multimorbidität steht, und Niereninsuffizienz verschiedener Stadien sehr häufig ist und berücksichtigt werden muß.
LG Antonio
wegen der Länge am Ende (Hervorhebungen von mir):
Bewertung Metamizol aus dem Arzneitelegramm:
Umstrittenes Therapieprinzip. Das
Nutzen-Risiko-Verhältnis des Pyrazolon-Analgetikums Metamizol-Natrium
erachten wir wegen des besonderen immunogenen Potenzials mit zahlreichen Organmanifestationen (Haut, Leber, Lunge, Niere), insbesondere aber wegen tödlich verlaufenden Hypersensitivitätsreaktionen vom Vaskulitis-Typ und Agranulozytose, als ungünstig. Hinzu kommen Hautreaktionen bis zum lebensbedrohlichen LYELL-Syndrom (Syndrom der verbrühten Haut), Moschcowitz-Syndrom oder thrombozytopenische Ereignisse sowie hämolytisch urämisches Syndrom. Leber- und
Nierenschäden werden beobachtet.
Das in Deutschland seit 1921 erhältliche Metamizol darf seit 1987 in Apotheken nur noch gegen Rezept abgegeben werden.
In relevanten Staaten wie Großbritannien, Schweden, USA, Kanada oder Australien ist das Analgetikum nicht auf dem Markt. Wohl kein Schmerzmittel ist so umstritten wie Metamizol. Es wirkt schmerzstillend und fiebersenkend, bei allerdings sehr dürftiger Dokumentation seiner Wirksamkeit. Bei Spannungskopfschmerzen und Migräne wirkt Metamizol besser als Plazebo. 0,5 g oder 1 g Metamizol sind 1g Azetylsalizylsäure bei Spannungskopfschmerzen nicht unterlegen und bei akuten postoperativen Schmerzen, beispielsweise nach Zahnextraktion ähnlich wirksam wie NSAR oder Opioidanalgetika. Eine Überlegenheit bei starken Schmerzen gegenüber Analgetika wie Azetylsalizylsäure oder Parazetamol und nichtsteroidalen Antirheumatika (NSAR) ist nicht belegt. Zur Behandlung akuter Nierenkoliken ist nach einem Cochrane Review parenterales Metamizol wahrscheinlich gleich wirksam wie andere Schmerzmittel, wobei es i.v. gegeben besser wirkt als i.m. Die fiebersenkende Wirkung von peroralem beziehungsweise intramuskulärem Metamizol entspricht in einer kleinen Studie mit 75 Kleinkindern und Kindern im Vorschulalter im Einfachblindvergleich der von Ibuprofen. Hinreichende Belege für spasmolytische und entzündungshemmende Wirkeigenschaften finden wir nicht.
Das Risiko der Agranulozytose liegt nicht bei 1 pro 1 Millionen Anwenderwochen, wie vom Hersteller angegeben, sondern bei 1:20.000 bis 1:30.000 Anwendern, wenn Daten aus Spontanerfassungssystemen ausgewertet werden. Bei einer typischen Melderate von etwa 5% würde dies einer Inzidenz von 1:1.000 entsprechen. Die schwedischen Behörden haben die Inzidenz 1999 auf der Basis von Nebenwirkungsmeldungen auf 1:1.700 geschätzt. Nachdem Metamizol in Schweden 1974 wegen eines Agranulozytoserisikos von 1:3.000 zunächst verboten wurde, folgte 1995 die erneute Zulassung aufgrund der Daten der IAAS-Studie (International Agranulocytosis and Aplastic Anemia Study). 1999 wurde Metamizol dann zum zweiten Mal und endgültig in Schweden vom Markt genommen, nachdem erneut Agranulozytosen aufgetreten waren. Hierzulande gehen stetig steigende Verordnungszahlen mit parallel steigenden Verdachtsberichten zu Agranulozytosen einher, die bei der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft erfasst werden.
Häufiger als mit Agranulozytosen ist mit anaphylaktoiden Reaktionen einschließlich Bronchospasmen und Angioödem zu rechnen. Anaphylaktische Schocks und isolierter Blutdruckabfall kommen vor. Bei einer Tagesdosis von 3 g finden sich bei jedem Vierten Schleimhautläsionen bis hin zu Ulzera im Magen beziehungsweise Duodenum.
Die deutsche Zulassungsbehörde ordnete 1986 Indikationseinschränkungen an auf akute starke Schmerzen nach Verletzungen oder Operationen, Koliken, Tumorschmerzen und sonstige starke Schmerzen, wenn andere therapeutische Maßnahmen kontraindiziert sind, sowie auf hohes Fieber, das auf andere Maßnahmen nicht anspricht. Zuletzt erinnerte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) 2009 und 2011 daran, die Indikationseinschränkungen und Vorsichtsmaßnahmen (u.a. ist der Patient über Risiken zu befragen) zu beachten. Die Verwendung von Metamizol bei nicht zugelassenen Indikationen wirft im Schadensfall rechtliche Probleme auf.