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Krankenversicherung Wahltarif Einbettzimmer 09 Dez 2019 12:27 #512228

  • HorstTappert
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Bisher hatte ich einen Wahltarif für Einbettzimmer ohne Chefarztbehandlung. Dieser wurde zum Jahresende vom Bundessozialgericht verboten ( 30.7.19 B 1/ KR 34/18 R). Nach einigem Suchen bin ich auf DKV/ergo gestossen, die für gesetzlich versicherte eine ähnliche Zusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung anbieten. Hat jemand damit Erfahrungen?

Versicherungsfälle, die vor Abschluss des Versicherungsvertrags eingetreten sind, werden allerdings nicht versichert, z. B. wenn stationäre Behandlung zwischen Arzt und Patient bereist innerhalb von 24 Monaten vor Abschluss der Versicherung besprochen wurden. Wie wird hier die Abgrenzung zu Neben- und Folgeerkrankungen im Zusammenhang mit dem Nierenversagen oder der Grunderkrankung vollzogen?

Hat jemand vergleichbare Erfahrungen?

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