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Mutterschutz 28 Dez 2002 19:04 #277204

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Hallo, bin zum ersten Mal hier und habe gleich eine frage:
Eine unser Mitarbeiterin ist Schwanger, welche besonderen Mi??itterschaftsvorschriften gibt es für Schwangere in der Dialyse, außer kein Nachtdienst, keine Rufbereitschaft ?
Vielen Dank im Vorraus Cora

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Re: Mutterschutz 29 Dez 2002 22:16 #277218

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Hallo Cora!

Ich bin zwar keine Pflegekraft sondern nur eine Patientin und mit den Vorschriften kenne ich mich auch nicht so aus aber vielleicht kann ich ja trotzdem etwas helfen.
Wenn bei uns mal eine Schwester schwanger war, hat sich eigentlich nicht soooo viel geändert. Sie haben halt irgendwann keine Kanister mehr geschleppt. Außerdem haben die betreffenden Schwestern ab dem 7. Monat keine Patienten mehr punktiert und keine direkten Spritzen mehr (nur noch in die Maschine) gegeben.
Gearbeitet haben alle bis 4 Wochen vor der Entbindung.

Mehr fällt mir dazu aber auch nicht ein. Ich hoffe Dir vielleicht etwas geholfen zu haben....aber es gibt sicher einige die Dir da besser Auskunft geben können.

Alles Gute für Dich

Gruß Tanja

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Re: Mutterschutz 29 Dez 2002 23:06 #277219

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Tja , es liegt zwar schon lange zurück, aber während meiner drei Schwangerschaften (letzte vor 10 Jahren) hab ich garnicht auf Station bzw. am Patienten arbeiten dürfen. Ich wurde in der Verwaltung eingesetzt. Das Ordnungsamt machte es damals am ausreichenden Immunschutz gegen Hep B fest. Ich habe Dir die Textpassagen mal kopiert. Das Schreiben ist viel länger und wenns Dich noch genauer interessiert kann ich Dir den Rest faxen. Aber zur ersten Info reicht viellciht auch erstmal folgendes:


Nach § 4 Abs. 5 und § 20 des Gesetzes zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz — MuSchG) in der Fassung vom 18.04.1968 (BGBl. 1 S.315), zuletzt geändert am 07.10. 1987 (BGB1. 1 S. 2265), in Verbindung mit § 1 Nr. 1 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits-, Immissions- und technischen Gefahrenschutzes (ZustVO AItG) vom 06.02. 1973 (GV. NW. 66) in der zur Zeit gültigen Fassung (SGV. NW. 28) wird folgendes bestimmt:


Werdende und stillende Mütter dürfen in der â€?gelbenâ€? Dialyse wegen der Gefahr einer Hepatitis Non A - Non B Infektion und einer Hepatitis Deltaâ€?-Infektion nicht beschäftigt werden.


In der â€?weißenâ€? Dialyse dürfen werdende und stillende Mütter nur eingesetzt werden, wenn sie aktuell eine ausreichende Immunität gegen Hepatitis B nachweisen, wenn sichergestellt ist (z B. durch ausreichende Schutzkleidung), daß sie nicht mit Körperflüssigkeiten von Dialysepatienten oder mit Transfusionsblut und Blutprodukten in Kontakt kommen und wenn bei den Patienten in längstens 4-wöchigem Abstand eine Transaininasenbestimmung zum Ausschluß einer hepatischen Infektion vorgenommen wird.


Werdende und stillende Mütter ohne ausreichenden Immunschutz gegen Hepatitis B dürfen nur mit Tätigkeiten betraut werden, welche nicht am Patienten oder in seiner direkten Nähe (Patientenzimmer) stattfinden, z. B. mit rein administrativen Tätigkeiten.

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Re: Mutterschutz 01 Jan 2003 17:39 #277242

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Frohes Neues Jahr und vielen Dank
für die beiden antworten auf meine Frage.

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Hi :)