Tja , es liegt zwar schon lange zurück, aber während meiner drei Schwangerschaften (letzte vor 10 Jahren) hab ich garnicht auf Station bzw. am Patienten arbeiten dürfen. Ich wurde in der Verwaltung eingesetzt. Das Ordnungsamt machte es damals am ausreichenden Immunschutz gegen Hep B fest. Ich habe Dir die Textpassagen mal kopiert. Das Schreiben ist viel länger und wenns Dich noch genauer interessiert kann ich Dir den Rest faxen. Aber zur ersten Info reicht viellciht auch erstmal folgendes:
Nach § 4 Abs. 5 und § 20 des Gesetzes zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz — MuSchG) in der Fassung vom 18.04.1968 (BGBl. 1 S.315), zuletzt geändert am 07.10. 1987 (BGB1. 1 S. 2265), in Verbindung mit § 1 Nr. 1 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits-, Immissions- und technischen Gefahrenschutzes (ZustVO AItG) vom 06.02. 1973 (GV. NW. 66) in der zur Zeit gültigen Fassung (SGV. NW. 28) wird folgendes bestimmt:
Werdende und stillende Mütter dürfen in der â€?gelbenâ€? Dialyse wegen der Gefahr einer Hepatitis Non A - Non B Infektion und einer Hepatitis Deltaâ€?-Infektion nicht beschäftigt werden.
In der â€?weißenâ€? Dialyse dürfen werdende und stillende Mütter nur eingesetzt werden, wenn sie aktuell eine ausreichende Immunität gegen Hepatitis B nachweisen, wenn sichergestellt ist (z B. durch ausreichende Schutzkleidung), daß sie nicht mit Körperflüssigkeiten von Dialysepatienten oder mit Transfusionsblut und Blutprodukten in Kontakt kommen und wenn bei den Patienten in längstens 4-wöchigem Abstand eine Transaininasenbestimmung zum Ausschluß einer hepatischen Infektion vorgenommen wird.
Werdende und stillende Mütter ohne ausreichenden Immunschutz gegen Hepatitis B dürfen nur mit Tätigkeiten betraut werden, welche nicht am Patienten oder in seiner direkten Nähe (Patientenzimmer) stattfinden, z. B. mit rein administrativen Tätigkeiten.