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Delegation ärztlicher Tätigkeiten auf die Pflegekräfte 14 Mai 2007 23:21 #292673

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Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

seit mehr als 15 Jahren bin ich als Krankenpfleger in einer KfH-Dialyseeinrichtung mit Anbindung an ein Krankenhaus in der Dialyse tätig.
Bisher war es üblich, dass jede Erstgabe von iv-Medikationen, v. a. Ferrlecit 40 mg als auch Antibiosen (als Kurzinfusion oder iv) in eine liegende Dialysenadel bzw. einen zentralvenösen Zugang durch den Arzt erfolgte.
Da die Verabreichung der iv-Medikation in der Regel am Ende der Dialysebehandlung erfolgt und sich die Ärzte zu dieser Zeit oft in Besprechungen befinden, soll diese Tätigkeit nun auf die Dialysepflegekräfte übertragen werden.
Meine Fragen:
1. Darf der Arzt die Erstgabe von iv-Medikationen (Ferrlecit, Antibiotica usw) auf die Dialysepflegekräfte delegieren?
2. Macht es einen Unterschied ob die Applikation als Kurzinfusion oder iv. in einen liegenden Dialysezugang erfolgt?
3. Muss die Delegation schriftlich erfolgen (Spritzenschein oder dergl)?
4. Kann die ärztl. Anordnung telefonisch oder mündlich erfolgen und nachträglich abgezeichnet werden (z. B. im Nachtdienst wenn kein Arzt im Dialysezentrum anwesend ist)?
5. Muss der ärztliche Leiter der Dialyseeinrichtung jeden Mitarbeiter der Pflege schriftlich ermächtigen, auch Erstgaben von iv-Medikationen verabreichen zu dürfen?
6. Kann die Abnahme von Kreuzblut auf die Pflegekräfte delegiert werden?
7. Gibt es dazu gesetzliche Regelungen, falls ja, bitte ich um Hinweise auf entsprechende Fundstellen.

Wichtig für uns Pflegekräfte ist der rechtliche Aspekt, es geht nicht darum, dass wir diese Tätigkeiten nicht durchführen können oder wollen. Für den Patienten und auch die Pflegekräfte ist es einfacher und mit weniger Wartezeit verbunden wenn diese Tätigkeiten durch die Pflegenden verrichtet werden.
Der einzige Hintergrund all meiner Fragen ist einzig und allein die rechtliche Absicherung der Pflegekräfte bei Zwischenfällen.

Herzlichen Dank

Ittlinger Josef

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Re: Delegation ärztlicher Tätigkeiten auf die Pflegekräfte 14 Mai 2007 23:35 #292674

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also ich mache HHD appliziere mit Ferrlecit immer selber, ich denke die anderen HHD Patienten auch,oder?

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Re: Delegation ärztlicher Tätigkeiten auf die Pflegekräfte 15 Mai 2007 10:53 #292675

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Hallo Elvi,

ich glaube, es ging hauptsächlich um die Erstgabe, das wirst Du ja wahrscheinlich nicht selbst gemacht haben.

Was ist eigentlich Kreuzblut?

Gruß
Sabine

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Re: Delegation ärztlicher Tätigkeiten auf die Pflegekräfte 15 Mai 2007 18:25 #292679

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Hallo Beppo!
Also 15 jahre pfleger und jetzt diese frage ( ist doch immer schon eine grauzone gewesen) ich bin erstaunt.
also wir in österreich haben ein gesundheits-undkrankenpflegegesetz, und da steht:

..es gibt den sogenannten mitverantwortlichen tätigkeitsbereich der u.a. für die durchführung diagnostischer und therapeutischer maßnahmen nach ärztl.AO berechtigt.
d.h. u.a...vorbereitung und verabreichung von s.c.,i.m; i.v Injektionen oder infusionen mit ausnahme von transfusionen
..blutentnahme aus der vene
..jede AO muß VOR durchführung der maßnahme schriftlich erfolgen
in begründeten ausnahmefällen mündlich oder per fax die schriftl. dokumentation muß innerhalb von 24h erfolgen.

es würde den rahmen sprengen das alles aufzuzählen, unser arzt verabreicht die erstgaben, danach machen wir es, er steht aber auch sehr hinter dem team,ist einguter chef.
blutabnahmen macht er selbst, obwohl wenn wir es machen wollen dürfen wir auch.
ich weiß schon das wir zu gunsten der pat. arbeiten möchten, jedoch sehe ich auch nicht ein warum wir immer alles schaffen können und die ärzte ihre arbeit immer wieder auf uns abladen möchten nur weil es ihnen zuviel ist oder einfach bequemer.
lg spliff

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Re: Delegation ärztlicher Tätigkeiten auf die Pflegekräfte 18 Mai 2007 01:10 #292681

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Kreuzblut ist Blut um Blut mit Blut zu kreuzen. Als Transfusionsmediziner kann ich Dir stundenlang davon erzählen, wenn Du magst.
Grüsse Grille

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Re: Delegation ärztlicher Tätigkeiten auf die Pflegekräfte 18 Mai 2007 10:25 #292683

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Hat das was mit dem Cross-Match zu tun oder für was nimmt man das ab?

CM nehmen übrigens bei uns immer die Schwestern ab.

LG
Sabine

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Re: Delegation ärztlicher Tätigkeiten auf die Pflegekräfte 18 Mai 2007 14:14 #292685

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Beinahe richtig, echt gut! Also im engeren Sinn werden vor einer Bluttransfusion Spenderzellen mit Empfängerserum auf Verträglichkeit geprüft. Das ist die Kreuzprobe. Im weiteren Sinne werden mit Kreuzblut alle möglichen Tests (u.a. die Blutgruppenbestimmung) zur Vorbereitung aller möglichen Transfusionen durchgeführt. Insofern ist auch ein X-match eine gewisse ARt von Kreuzprobe.
Grüsse Grille

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Re: Delegation ärztlicher Tätigkeiten auf die Pflegekräfte 14 Jun 2007 18:38 #292723

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Hallo Beppo,

bei uns im Zentrum wird Ferlecit NUR von Pflegekräften (3jährig ausgebildet, Arzthelferin oder auch nur angelernt ohne jede med. Vorkenntnis) verabreicht. Rechtlich sicher sehr sehr grau - es DARF halt nichts passieren und was nicht sein darf, kann auch nicht sein.

Kreuzblut sah ich kürzlich tatsächlich mal einen Arzt kontrollieren. LG Debi

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Re: Delegation ärztlicher Tätigkeiten auf die Pflegekräfte 14 Jun 2007 18:42 #292724

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Hallo Elvi,

wenn Du Dich umbringst, ist das Deine Sache ;-). Wenn es jemand anders tut (an Dir!), könnte ihn jemand dafür verklagen. Und darum gehts Beppo wohl. LG Debi

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Re: Delegation ärztlicher Tätigkeiten auf die Pflegekräfte 14 Jun 2007 22:47 #292725

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wieso sollte ich mich umbringen? alle aus unserem Diazentum die HHD machen
bekommen Eisenspritzen beigebracht.

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Re: Delegation ärztlicher Tätigkeiten auf die Pflegekräfte 14 Jun 2007 22:48 #292726

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Kreuzblut ist ärztliche Tätigkeit

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Re: Delegation ärztlicher Tätigkeiten auf die Pflegekräfte 14 Jun 2007 23:02 #292727

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Gaaanz langsam:

ich hab nicht geschrieben, Du sollst Dich umbingen. Aber wenn HHDlerInnen Eisen zu spritzen beigebracht bekommen, wirst Du dabei vielleicht auch gelernt haben, dass zu schnelles Spritzen einen anaphylaktischen Schock auslösen KANN.
Was Du mit Dir selbst machst, bleibt aber Dir überlassen, wird nicht vor Gericht gebracht. Wenn es jedoch passieren sollte, dass irgendwer einem anderen Menschen das Eisen zu schnell spritzt (Hektik z.B.) und der dann dadurch zu Tode kommt - könnten die Angehörigen, so sie es mitkriegen, zum Staatsanwalt gehen. Angekommen? LG Debi

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Re: Delegation ärztlicher Tätigkeiten auf die Pflegekräfte 14 Jun 2007 23:24 #292728

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ich mache gaaanz langsam, war auch mal krankenschwester, jetzt bin ich kranke Krankenschwester.

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Re: Delegation ärztlicher Tätigkeiten auf die Pflegekräfte 15 Jun 2007 00:11 #292729

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Hallo Debi,

ich weiß was du meinst. Wenn im Krankenhaus/Zentrum Mist gebaut wird, muss der Verantwortliche dafür gerade stehen. Bau ich zu Hause für mich alleine Mist, habe ich Pech gehabt. Das ist klar. Aber ich kann mir kaum vorstellen, dass beim Eisen spritzen was passieren kann. Ich hänge die Spritze ans System und injiziere es innerhalb von 4 Stunden nach und nach. Musste ich auch nicht groß lernen... und das als Nichtkrankenschwester. Aber darum gehts ja gar nicht... es geht um die Verantwortung im Zentrum oder KH. Ich wollts trotzdem mal loswerden.

Alles Liebe
Chrisi

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Re: Delegation ärztlicher Tätigkeiten auf die Pflegekräfte 15 Jun 2007 00:38 #292730

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Daaanke chrisi! ...und ich hab was gelernt - hoffe ich ;-] Amen.

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ironische Nudel... 15 Jun 2007 10:49 #292731

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Hihi Debi,

du bist eine ironische Nudel... hast doch selbst HHD gemacht... schön, dass du wieder hier bist, dann lebt das ohnehin schon lebende Forum noch mehr... das fehlende Tüpferchen auf dem I.

Einen ganz speziellen superlieben Gruß nur für dich :-)
Chrisi

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Re: ironische Nudel... 15 Jun 2007 13:39 #292732

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Hallo Debi

ich schließe mich der Chrisi ausdrücklich an

Limo

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Re: Delegation ärztlicher Tätigkeiten auf die Pflegekräfte 16 Jun 2007 18:58 #292743

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ich habe keine Schester deshalb nehme ich einen Perfusor:-p

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Re: Delegation ärztlicher Tätigkeiten auf die Pflegekräfte 16 Jun 2007 20:00 #292744

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ich habe auch keine Schester,habe keinen Perfusor;-)[augenroll]

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Hi :)

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