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Einschränkung der Patientenverfügung gefordert 23 Nov 2006 22:07 #448309

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Habe ich ein Selbsbestimmungsrecht in jeder Lebenssituation? Oder hat irgend jemand ein Recht, für mich und vielleicht gegen meinen Willen Entscheidungen für mich zu treffen? Vielleich dann sogar noch ideologisch geprägte Entscheidungen, wie es Herr Meyer, Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, fordert. KLICK
Ich finde es unglaublich, wie bestimmte Würdenträger versuchen, sich in die Privatangelegenheiten von Menschen zu drängen!!!

Das Thema hat zwar nicht mit Organspende zu tun, mit Ethik aber schon ...

MaRIO

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Re: Einschränkung der Patientenverfügung gefordert 06 Dez 2006 13:54 #448314

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ich hab grad vor kurzem mitbekommen, wie eine frau, mit lungenkrebs im endstadium, ums verrecken an die geräte angeschlossen wurde, und in sämtliche körperöffnungen was reingesteckt wurde (magensonde, katheter...), nur damit sie noch n paar tage lebt ... und sie wollte das alles nicht. sie wollte nur in würde sterben.

ich finde es ist das natürlichste der welt, wenn ein mensch nicht mehr leben kann oder will (durch krankheit), und er dann aufhört zu essen und zu trinken, ihn dann sterben zu lassen. aber nein. die werden dann mit sonden vollgestopft, bis ihnen die pampe zu den ohren wieder raus kommt.
selbstbestimmung gleich null.
und ne patientenverordnung ist eh fürn hintern, weil die ärzte uns am leben erhalten müssen (zb. sondenernährung), weil sie sich sonst strafbar machen.

:-/
steffi

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Re: Einschränkung der Patientenverfügung gefordert 06 Dez 2006 14:44 #448315

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Hallo Jasmin,

ich kann dir nur zustimmen. Es ist ein Grundrecht (zumindest müsste es das geben), sterben zu dürfen und das in Würde.

Alles Liebe
Chrisi

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Re: Einschränkung der Patientenverfügung gefordert 07 Dez 2006 12:37 #448317

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In meiner Heimatstadt wird gerade ein Mann gegen seinen erklärten Willen am Leben erhalten, der zwar eine Patientenverfügung aufgesetzt hatte (auch mit Notar), aber den speziellen Fall, der nun eingetreten ist (fragt mich nicht, was genau) nicht explizit in der Verfügung aufgeführt hatte. Die Ärzte haben sich nicht genug abgesichert gefühlt, um ihn abzuschalten und seine Frau musste ihn mit nach Hause nehmen.

Ich glaube, Patientenverfügungen sind noch zu neu, als dass man sich wirklich sicher sein kann, dass sie wirklich wasserdicht sind.

Zum Artikel:
Bereit und fähig zu (über)leben ist meiner Ansicht nach nicht das entscheidende Kriterium, der Wille ist ausschlaggebend. Man kann vieles überleben, wenn man dazu gezwungen, aber ob man das auch will? Vorkehrungen werden immer unter ganz anderen Umständen getroffen, deshalb sind es ja Vorkehrungen. Wenn man es in der Situation noch könnte, müsste man keine Vorkehrung treffen.

Zum Thema Würdenträger sag ich mal lieber nix.

Im Spiegel war neulich auch ein Artikel über eine Mutter, die für das Recht ihres Sohnes zu sterben gekämpft hat. Wie das genau in dem Fall war, weiß ich nicht mehr.

Schönen Advent!

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Re: Einschränkung der Patientenverfügung gefordert 07 Dez 2006 23:04 #448318

  • Limo
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Mit der Patientenverfügung ist das so eine Sache in meinen Augen.

Mal angenommen ich hätte vor 10 Jahren festgelegt, daß ich nicht von Maschinen abhängig sein möchte, man mich im Fall der Fälle also sterben lassen solle. Was können Ärzte und Verwandte mit solch einer Verfügung anfangen (wenn sie überhaupt Kenntnis von solch einer Verfügung haben). Die Ärzte werden wahrscheinlich sagen, daß es viel zu allgemein gehalten ist und sie mich möglicherweise wieder auf die Beine stellen können; und die Verwandten werden sagen, daß alles getan werden muß, da die Ärzte ja schließlich positive Aussichten haben.
Mal angenommen in dieser, oben erwähnten Patientenverfügung stünde geschrieben, daß ich nicht künstlich beatmet und ernährt werden möchte. Was passiert dann nach einem leichten Unfall nach dem ich während einer OP in Narkose beatmet werden muß? Geht das dann nicht mehr? Angenommen man muß in ein sogenanntes künstliches Koma versetzt werden damit man wieder gesund werden kann. Ist das dann noch Möglich? Ich darf ja nicht künstlich ernährt werden.
Fragen über Fragen und unsere Verwandten und die behandelnden Ärzte stürzen wir damit in Gewissenskonflikte.

Im Endeffekt ist also möglicherweise eine Patientenverfügung nicht das Papier wert, auf dem es steht.

Ich meine es ist wichtig in einer Patientenverfügung seine Lebensvorstellungen (dazu gehört auch der eigene Tot) zu schildern und auch klarzustellen wann diese nicht mehr umsetzbar sind. Gleich wichtig ist eine Vertrauensperson die eine Betreuungsverfügung hat. Diese Vertrauensperson sollte sehr genau die Lebensvorstellungen etc. kennen und danach handeln. Diese Betreuungsverfügung sollte man sicherheitshalber von einem Rechtsanwalt gegenlesen lassen.
Als erstes muß man dann natürlich selber sicherstellen, daß diese Betreuungsverfügung auch gefunden wird.

Limo

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