Wir hatten schon ausführlich über den Ethikrat und den Vorstoss pro Widerspruchslösung diskutiert. Jetzt habe ich aber zufällig in einem Kommentar gelesen, dass der Ethikrat gar nicht von einer Widerspruchslösung spricht (
www.ethikrat.org/stellungnahmen/stellungnahmen.html ). Er nimmt nicht Stellung für eine Widerspruchslösung sondern für eine Erklärungspflichtregelung. Erklärungsunwillige sollen NICHT als Spender herangezogen werden. Damit sind alle Argumente von wegen ethische Automatismen und fehlende Selbstbestimmung hinfällig. Die ganze Journallie und selbst die Ärztevertreter sind dieser Ente auf den Leim gegangen.
Im Abschnitt Organisatorische Gründe für den Organmangel der Stellungnahme könnt Ihr interessante Dinge lesen: fehlendes Geld und mangelnde Motivation bei Kliniken und Ärzten. Die Kliniken zumindest reagierten prompt mit einer eigenen Studie und halten ihren Einsatz für ausreichend (
www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=28612 ). Schliesslich gaben rund 60 Prozent der Krankenhausleitungen an, die Organspende durch schriftliche und mündliche Appelle zu fördern. - Echt eine Lachnummer, wenns nicht so ernst wäre.
Grüsse Grille