2 Gesetze werden gerade jetzt im Deutschen Bundestag diskutiert.
1. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgestzes
2. Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz
hier könnt Ihr die entsprechenden Gesetzesentwürfe finden
Ich habe beides selber noch nicht gelesen und verfolge während ich dieses schreibe die Debatte auf phoenix.
Was mir aber an der gerade laufenden Debatte auffällt ist, dass die Problematik der DSO überwiegend unerwähnt bleibt. Nur wenige Abgeordnete haben die DSO überhaupt erwähnt.
[size=large]Aber niemand hat die DSO im Zusammenhng mit beiden Gestzen ausführlich themtisiert.[/size]
Einige haben wenigstens gesagt, dass man sich auch darum kümmern müsse; Konkretes wurde aber nicht gesagt.
Überwiegend wurde das Thema des Datenschutzes im Zusammenhang mit der elektronischen Gesundheitskarte und der persönlichen Entscheidung zur Organspende diskutiert.
Desweiteren solle mit diesen Gestzen festgelegt werden, dass alle Krankenhäuser mit Intensivstation mitmachen
müssen und das es in all diesen Krankenhäusern Transplantationsbeauftragte geben
müsse. (Zu diesem Thema hätte man sich an den Gesetzen in Mecklenburg Vorpommern orientiert, da das Aufkommen an Spenderorganen dort besonders hoch sei.)
Fast alle Abgeordneten haben gesagt, dass die Absicherung der Lebendspender mit diesen Gestzen verbessert werden. Eine Abgeordnete hat auch erwähnt, dass es auch eine Lösung für Altfälle gäbe.
[size=large]Es gab keinerlei Diskussion zum Thema Hirntod.[/size]
Die ganze Debatte ist insofern sehr selten im Deutschen Bundestag zu erleben, da fast alle Abgeordneten dafür stimmten und auch entsprechend geredet haben. Es gab keinerlei Polemik und Parteiengezänk. Die entscheidenden Beratungen sind allerdings auch vorher in den verschiedenen Bundestagsausschüssen gelaufen.
Beide Gesetze wurden mit nur sehr wenig Gegenstimmen und Erhaltungen angenommen.
Das alles sind meie Eindrücke von der Debatte.
Limo