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BGH Urteil Lebendspende 07 Feb 2019 19:29 #510342

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Donnerstag, 7. Februar 2019

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BGH-Urteil zu Lebendnierenspende: Spender und Empfänger vollständig zu möglichen Folgen aufklären

Christian Beneker

INTERESSENKONFLIKTE 

6. Februar 2019

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Transplantationsärzte müssen ihre Spender-Empfänger-Paare vollständig über alle möglichen Folgen einer Lebendnierenspende aufklären. So hat der Bundesgerichtshof (BHG) entschieden [1]. Geklagt hatten 2 Lebendnierenspender, eine Frau, die ihrem Vater eine Niere gespendet und ein Mann, der seiner Frau ein Organ gespendet hat.

Beide beklagen, dass sie formal und inhaltlich nicht ausreichend über die möglichen Folgen der Spende für sie als Spender aufgeklärt wurden. Beide waren zuvor vor dem Landgericht gescheitert und beide leiden heute unter anderem am Fatigue-Syndrom – aus ihrer Sicht eine Folge der Nierenspende. Nun stellte das BGH in dem Revisionsverfahren klar, dass „die von den Klägern erteilte Einwilligung in die Organentnahme unwirksam und der Eingriff jeweils rechtswidrig“ gewesen sei. Sie erkannten den beiden Klägern Schmerzensgeld und Schadenersatz zu. Über die Höhe soll das Oberlandesgericht (OLG) Hamm befinden.

Die Richter des OLG hatten zuvor in einem Berufungsverfahren gegen die beiden Lebendspender entschieden. Zwar seien sie unvollständig aufgeklärt worden. Auch habe ein zweiter, neutraler Arzt gefehlt, ebenso die Dokumentation. Aber auch eine vollständige Aufklärung hätte nichts an ihrer Entscheidung geändert, eine Niere zu spenden, so die Argumentation der Richter.

Laut §8 des Transplantationsgesetzes (TPG) dürfen nur Familienmitglieder 1. oder 2. Grades, Ehepartner, Lebenspartner und Verlobte sowie Personen „in enger persönlicher Verbundenheit“ zum potentiellen Organempfänger eine Lebendnierenspende leisten. Diesen Umstand hatten die Richter des Landgerichts quasi gegen die Spender gewendet und ihre Klage abgewiesen. Motto: Da die Lebendspende auf Liebe oder Zuneigung beruhe, wären die Spender auf jeden Fall bereit gewesen, ihr Organ zu geben, auch wenn eine vollständige Information aller Risiken vorgelegen hätte.

Der BGH sieht die Sache nun ganz anders. „Der Einwand der hypothetischen Einwilligung ist im Transplantationsgesetz nicht geregelt“, so der BGH in seiner Begründung. Die strengen Aufklärungsvorgaben des Gesetzes sollen den potentiellen Organspender indessen davor schützen, sich selbst einen größeren persönlichen Schaden zuzufügen; sie dienen dem „Schutz des Spenders vor sich selbst“, so der BGH. „Jedenfalls bei der Spende eines – wie hier einer Niere – nicht regenerationsfähigen Organs, die nur für eine besonders nahestehende Person zulässig ist (§ 8 Abs. 1 Satz 2 TPG)“.

Erhobenen Hauptes „nein“ sagen können

„Wir haben überhaupt nicht damit gerechnet, dass der BGH sich so deutlich für unsere Sicht der Dinge entscheiden würde“, sagt Ralf Zietz aus dem Niedersächsischen Thedinghausen, einer der beiden Kläger, zu Medscape. Zietz ist auch Vorsitzender der Interessengemeinschaft Lebendnierenspende e.V.

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Diesen Artikel so zitieren: BGH-Urteil zu Lebendnierenspende: Spender und Empfänger vollständig zu möglichen Folgen aufklären - Medscape - 6. Feb 2019.

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BGH Urteil Lebendspende 08 Feb 2019 10:36 #510346

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Es ist für Aussenstehende natürlich unmöglich, abzuschätzen, wie die beiden Spender wirklich aufgeklärt wurden UND wie die Aufklärung bei ihnen angekommen ist. Was haben sie wie verstanden? War der Zeitpunkt der Aufklärung falsch gewählt, erfolgte die Aufklärung unter Zeitdruck, waren die Spender unter einem moralischen Druck und niemand hat es erkannt... oder berücksichtigt? Gibt es einen nachträgliche-Reue-Anteil, der nichts mit den medizinischen Problemen (Fatigue) zu tun hat? War die Betreuung nach der Spende ungenügend?

Ich kenne drei Ehepaare, bei denen jeweils der eine Ehepartner dem anderen eine Niere geschenkt hat.
Bei mir war es so: In einer Zystennierenfamilie gibt es normalerweise mehrere Generationen von Betroffenen, in verschiedenen Stadien. Meine Spenderin (eine nahe Verwandte) hat ihre Spendebereitschaft vor Jahrzehnten das erste Mal geäussert und als der Zeitpunkt näher kam, ca. 2 Jahre vor der Transplantation, hat sie es wieder getan, ohne dass ich sie gefragt hätte. Sehr wichtig war, dass ihre Familie, Ehemann und erwachsene Kinder, auch einverstanden waren und ihre Beweggründe verstanden. Es folgten medizinische Abklärungen und ein Gespräch zwischen ihr und meinem Nephrologen. Dann folgte eine Pause, bis ich dialysepflichtig wurde. Ich habe sie bis dahin mit Unterlagen versorgt (1) und geschaut, dass alle Fragen, die auftauchten, beantwortet wurden. Und natürlich blieben wir auch einfach so, wie vorher, in Kontakt. Etwa 1 Monat vor der Transplantation folgten nochmals medizinische Abklärungen und ein Gespräch mit einer Psychiaterin mit Spenderin und Empfängerin, einzeln und gemeinsam.

Was in ihrem Kopf vorging während dieser Zeit, den rund 2 Jahren, habe ich natürlich nur mitbekommen, wenn sie darüber mit mir gesprochen hat :) Natürlich wäre es für mich "schlimm" gewesen, wenn sie sich doch noch anders entschlossen hätte (sie hatte das Recht dazu, bis sie im OP war...), aber ich hätte es akzeptieren und eine andere Lösung suchen müssen, dh zuerst mal sofort an die Dialyse.

Die Betreuung "Vor-der-Spende" ist genau so wichtig, wie die "Nach-der-Spende":
Nach der Spende werden die Spender in der Schweiz von einer speziellen Organisation betreut, einem Verein, den es seit 2004 gibt. Die Beweggründe, die zur Gründung des Vereins geführt haben, sind hier beschrieben, kurz: "Die Lebendorganspendenden [] fühlen sich nach der Operation oft auf sich alleine gestellt, speziell in medizinischen und versicherungstechnischen Fragen und nicht zuletzt auch bei psychischen Schwierigkeiten." und der Verein setzt sich für die Lösung der daraus entstehenden Probleme ein.

Aber alles kann noch so optimal vorbereitet, durchgeführt, überwacht und angeboten werden. Ein Mensch ist immer ein Mensch und was das Leben bringt und mit dem Menschen macht, ist nicht voraussehbar.

(1) wen's interessiert: Der Verein hat einerseits eine Webseite, mit vielen Informationen. Aber wichtiger finde ich die Broschüre Schweizer Lebendspenderbroschüre , die man sich ausdrucken, x-mal durchlesen und darüber nachdenken kann. Notizen machen, Fragen notieren, von kompetenter Stelle beantworten lassen, in der Familie herumreichen und darüber diskutieren - so wäre es gedacht.

Es würde mich (und andere vielleicht auch) durchaus interessieren, wie eine Lebendspende normalerweise, unter optimalen Umständen, in Deutschland abläuft.

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BGH Urteil Lebendspende 09 Feb 2019 19:00 #510378

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Ja, wir wissen nicht, wie es gelaufen ist dort im Tx-Zentrum. Irgendwo, ich glaube, beim NDR, habe ich gelesen, dass einer der Spender bereits eine nicht mehr volle Nierenleistung hatte. Wenn das stimmt, müssen die Ärzte ihm sagen, wie gefährlich dann eine Spende ist und notfalls davon abraten.

Aber ich habe selbst erlebt, wie locker die Ärzte im TX-Zentrum damit umgehen. Als meine Spenderniere den Geist aufzugeben drohte, wurde mir von meinem Arzt nahagelegt, doch mal meine Schwester mitzubringen oder jemanden anderen aus meiner Familie wegen einer Lebendspende. Ich habe ihm gesagt, dass ich das ablehne wegen der Risisken für meine Schwester, aber das wollte er nicht hören. Was denn für Risiken? Dabei hat er nicht mal gefragt, ob meine Schwester gesundheitliche Probleme hat. NUn ist das ein Einzelfall, ich weiß nicht, wie andere Ärzte damit umgehen, aber ich war verwundert, wie "leicht" das doch vorgeschlagen wird. Vieleicht ist es auch einfach nur ungeschickt gewesen von ihm.

Ich bin immer beeindruckt, wenn ich von Lebendspenden höre. Ich ziehe meinen Hut davor! Aber für mich selbst kommt das nicht in Frage. Wenn meinem Angehörigen etwas passierte, würde ich meines Lebens nicht mehr froh werden.

Einen schönen unbeschwerten Sonntag, Ulrike
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BGH Urteil Lebendspende 10 Feb 2019 10:34 #510379

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Hallo Ulrike!
Die ganze Geschichte ist leider kein Einzelfall.Wenn du mal hier auf DO zurück gehst gab es wegen der Sache grosse Dispute.
Die TX Zentren müssen eine gewisse Anzahl von Operationen nachweisen.Ansonsten könnten sie ihren Status verlieren.
Für mich persönlich kam Lebendspende auch nie in Betracht.Habe das auch in meinen Unterlagen dokumentiert.
Bei den Gesprächen und Untersuchungen zur eventuellen 3.TX in der CHarite Mitte wurde ich trotzdem von mehreren Ärzten gefragt nach möglichen Spendern.
Meine Frage war dann, ob die Docs dort nicht deutsch lesen und verstehen können.
Nachdem ich dann in 2008 Prostata Krebs überlebt hatte hab ich mich von der LIste komplett streichen lassen.
Die Familie Tietz hat einen langen Kampf geführt damit der Mann als Spender die Kosten von der KK erstattet bekommt.
Das soll heut angeblich besser geregelt sein.

VG und alles gute
DK

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BGH Urteil Lebendspende 10 Feb 2019 12:01 #510380

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dknoppers schreibt:

Die Familie Tietz hat einen langen Kampf geführt damit der Mann als Spender die Kosten von der KK erstattet bekommt.
Das soll heut angeblich besser geregelt sein.


Wiederum nur für die Schweiz: Die Kosten werden vollumfänglich über die Krankenkasse des Empfängers abgerechnet, inkl. Lohnausfall und Reisekosten. Es gibt dazu eine Art übergeordnete Organisation aller Krankenkassen (Schweizerische Verband für Gemeinschaftsaufgaben der Krankenversicherer SVK), über die unter anderem Transplantationen abgewickelt werden und die dann zwischen Krankenkasse und Spender/Empfänger geschaltet wird. In unserem Fall hat das sehr gut funktioniert. Ein paar Wochen vor der Transplantation und ein paar Wochen danach mussten ein paar Formulare ausgefüllt und eingereicht werden und 2-3 fehlgeleitete kleinere Rechnungen mussten an die richtige Adresse weitergeleitet werden.

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