Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:
  • Seite:
  • 1

THEMA:

Wer hat Erfahrung mit Rente nach TX? 04 Feb 2002 20:04 #171461

  • Anonym
  • Anonyms Avatar Autor
  • Besucher
  • Besucher
Hallo liebe Leidensgenossen,

Was ist eigentlich mit der Rente aus der Dialysezeit ???
Ich bin 1987 bei Eintritt der Dialyse mit 25 Jahren quasi in die EU-Rente abgeschoben worden. 3-1990 erfolgreiche Transplantantation.
Alle 2 Jahre wurde die Rente über Gutachter nachgeprüft und die BFA kam immer zu dem Ergebnis:
Die Vorraussetzungen für den Bezug von Rente liegen weiter vor.
Bis Ende 2000 nach 10,5 Jahren Transplantation. Nach einem erneuten Gutachten soll auf einmal trotz neuerer
Zusatzerkrankung (Colitis ulcerosa = chronische Darmentzündung - erfordert täglich 4 Tabletten zusätzlich) eine vollschichtige
Leistungsfähigkeit für Ganztags-Job vorliegen. Ergebnis: 1 Woche nach Bescheid der BFA wurde die Rentenzahlung eingestellt
und ich von der Krankenkasse abgemeldet. Nach 14 Jahren in Rente besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld und mit knapp
40 Jahren auch kaum die Chance auf Arbeitsplatz. Werde also zum Sozialfall. Bin nun seit Mai 2001 im Wiederspruchsverfahren
mit Rechtsanwalt (Hohe Kosten) und gezwungen, zur Not KLage vorm Sozialgericht einzureichen (Klageverfahren dauert auch
wieder ca. 3 Jahre). Suche dringend Kontakt zu Betroffenen, die ähnliches erleben/erlebt haben oder Angst haben, daß ihnen
ähnliches passieren kann.
Siehe meine Anzeige im dialysepatienten juli 2001. Leider kaum Reaktion: Wovor haben alle Angst? -
Habe mittlerweile (leider) auch einige juristische Erfahrungen, womit ich gerne diene.
Meine E-Mail: . Meldet auch bitte - Gruß Peter

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Re: Wer hat Erfahrung mit Rente nach TX? 05 Feb 2002 20:31 #171477

  • Anonym
  • Anonyms Avatar Autor
  • Besucher
  • Besucher
Hallo peterh,

also zumindest die Anwaltskosten kannst Du sparen. Oder hat Dich Dein Rechtsanwalt nicht auf die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe (PKH) hingewiesen? Das bedeutet, der Staat übernimmt bei geringem Einkommen Deine Gerichts-und Anwaltskosten. Das ist im Sozialrecht unproblematisch möglich. Frage mal Deinen Anwalt danach! Den Antrag auf Gewährung von PKH kann man noch nachträglich, d.h. im laufenden Verfahren stellen.

Viel Glück!
Björn, der Wartende

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Seite:
  • 1
Hi :)

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.