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Unsozialer geht es nicht:( 21 Feb 2012 19:53 #480455

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Hallo Ihr Lieben,

ich muß jetzt hier mal was los werden,ich fange einfach mal von vorn
an.
Wie in einen vorherigen Beitrag von mir hatte ich Euch erzählt Probleme
mit der Durchblutung meiner Hand.
Am 25.01.12 wurde ich in Hann.Münden bei Dr. Metzler am Shunt operiert,
er wollte ihn drosseln hat den Shunt aber umgeleitet in den Oberarm.
Die Operation ist super verlaufen auch die zwei Dialysen mit zwei Nadeln
ist auch gut gelaufen und meine Hand funktioniert auch wieder bis dahin
war alles Super.

Samstags aus den KH und Montag darauf zur Nebenschilddrüsenuntersuchung
da muß man zusätzlich 1 Liter Wasser trinken.
Wegen der der vielen Trinkmenge bin ich zusätzlich am Montagnachmittag
die Dialyse besucht und jetzt fängt das Unheil an beim stechen der 2.Nadel
wurde daneben gestochen der Arm tat höllich weh (linker Arm) blau
war er noch nicht, ein Glück habe ich ein Automatik Auto das ich noch nach
Hause fahren konnte (40 km).
Tage später wurde der Arm dunkelblau und ich hatte einen Armumfang von
40 cm. Natürlich wurde ich Krankgeschrieben am Ende der Woche am
Samstag nach der Rückgabe des Blutes lief wieder was in den Oberarm ,das ganze Wochenende hatte ich Schmerzen ohne Ende ich hätte die Wände
hochgehen können .
Montag wieder ins KH am Donnerstag wurde ich wieder entlassen Armumfang
30 cm.

Und jetzt kommst Freitag 20.00 Uhr ruft mein Chef an ich wäre entlassen,
ich habe da 4 1/2 Jahre gearbeitet.Meine Kollegin konnte mich nicht vertreten ,und dann wurden wir beide gefeuert wurden.

Darauf hin habe ich im Netz eine neue Stelle gesucht und gefunden,hatte
am Freitag angefangen und gestern gearbeitet.

Hatte auch gesagt das ich an der Dia bin.

Und was soll ich sagen heute wieder ein Anruf ich hätte ja einen Schwerbehindertenausweis und da könnte ich nicht mehr weiter arbeiten.

Na super ,ich werde bei nächsten Arbeitgeber nichts mehr sagen ,Ehrlichkeit
lohnt sich nicht .

Es wäre alles so gut sein können ,der Schwester die mein Arm gekillt hat
könnte ich den Hals umdrehen.Sorry mußte ich mal sagen.

L.G. Birgit

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Re: Unsozialer geht es nicht:( 21 Feb 2012 22:51 #480463

  • Uli
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Das hört sich ja alles nicht toll an!

Aber sag mal, wie kann Dein Chef Dichtelefonisch entlassen? Geht so etwas? Hattest Du keinen Vertrag und müsstest eine Kündigung bekommen? Und als Schwerbehinderte? Ich weiß ja nicht, was Du arbeitest, aber das verstehe ich nicht. Ich frage mal, weil ich auch gerade eine Lösung für mich finden muss beruflich.

LG Uli

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Re: Unsozialer geht es nicht:( 22 Feb 2012 06:20 #480471

  • birgith
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Hallo Uli,

ich hatte leider keinen schriftlichen Vertrag.Wir haben ihn darauf angesprochen wegen der Kündigungsfrist ,er bezahlt uns diesen
Monat noch das Gehalt. Ich hatte in einen Inyou Center gearbeitet.
Ich glaube auch nicht das er mich hätte wieso nicht kündigen können
da ich da auch noch Krank geschrieben war.
Aber warum soll ich mich jetzt darüber aufregen (ich war eh sehr
enttäuscht darüber nach 4 1/2 Jahren) ändern kann ich das ja nicht.
Und eigentlich nur weil meine Kollegin in der Zeit (im KH) nicht
vertreten konnte.

L.G.Birgit

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Re: Unsozialer geht es nicht:( 22 Feb 2012 08:42 #480473

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Hallo Birgith,

soweit ich weiß, gilt ein mündlicher Vertrag genauso, vor allem, wenn Du dort schon ein paar Jahre gearbeitet hast. Er kann Dich nicht einfach so von heute auf morgen rausschmeißen zumal Du ja krankgeschrieben bist. Erkundige Dich mal beim Integrationsamt, die sind für Schwerbehinderte zuständig.

LG
Sabine

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Re: Unsozialer geht es nicht:( 22 Feb 2012 09:03 #480474

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Ist nicht dein Ernst, oder? Ich weiß ja nicht, die das Deutschland so läuft, aber gibt es bei euch nicht sowas wie eine Arbeiterkammer? Du solltest dich unbedingt mal erkundigen. Das kann nicht rechtens sein, wie das bei dir gelaufen ist. Nach 4 Jahren angestellt sein, muss es sowas wie Kündigungsfristen bzw. Bestimmungen geben. Und Kündigung von Kranken und/oder Behinderten kann nicht einfach so geschehen.

lg, Anni

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Re: Unsozialer geht es nicht:( 22 Feb 2012 09:23 #480475

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Hi,

das erste was ich machen würde wäre zum Anwalt für Arbeitsrecht. Du kannst nicht so einfach gekündigt werden.

a) Du bist behindert und genießt einen besonderen Kündigungsschutz
b) Krankheit ist kein Kündigungsgrund
c) Es gab - soweit ich das mal annehme - keinen Kündigungsgrund wegen mangelhafter Leistung oder wegen Verfehlungen


Und jetzt ganz wichtig - du bist noch nicht gekündigt... Eine Kündigung bedarf IMMER!!!!!!!!! der Schriftform. Im übrigen gilt auch ein mündlicher Vertrag und bei diesem die gesetzlichen Bestimmungen.

Und wenn du da nicht mehr arbeiten willst kann du dir zumindest eine Abfindung erstreiten...

Also auf zum Anwalt... !!!!

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Und noch viel wichtiger!!! 22 Feb 2012 09:26 #480476

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Ich darf kurz noch zitieren:

Besonderer Kündigungsschutz!!!!!!!!!

Schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte Menschen haben einen besonderen Kündigungsschutz (§§ 85 ff SGB IX). Ihnen darf ordentlich oder außerordentlich nur gekündigt werden, wenn das Integrationsamt vorher zugestimmt hat. Eine ohne Zustimmung ausgesprochene Kündigung ist unwirksam (nichtig).

Voraussetzung für den besonderen Kündigungsschutz ist, dass das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung bereits länger als sechs Monate andauert. Die Kündigungsfrist beträgt dann mindestens vier Wochen (§ 86 SGB IX). Eine bestimmte Größe des Betriebs ist dagegen (anders als beim allgemeinen Kündigungsschutz) nicht erforderlich.

Die Schwerbehinderung oder die Gleichstellung muss bei Zugang der Kündigung bereits durch die zuständige Behörde festgestellt worden sein oder der entsprechende Antrag auf Anerkennung oder Gleichstellung muss bereits mindestens drei Wochen vor dem Zugang der Kündigung gestellt worden sein (§ 90 Abs. 2a SGB IX).[10] Der besondere Kündigungsschutz besteht aber stets auch bei offensichtlicher Schwerbehinderung.

Die Unwirksamkeitsfolge tritt auch dann ein, wenn der Arbeitgeber von der Schwerbehinderung oder Gleichstellung nichts wusste, sofern der Gekündigte den Arbeitgeber unverzüglich über seinen Behindertenstatus oder den gestellten Antrag informiert.

Die Kündigung gilt als von Anfang an rechtswirksam, wenn der schwerbehinderte Arbeitnehmer nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben hat (§ 7 in Verbindung mit § 4 KSchG). Die Frist läuft aber erst ab Bekanntgabe der Entscheidung des Integrationsamtes an den Arbeitnehmer (§ 4 Satz 4 KSchG). Hat der Arbeitgeber keine Zustimmung beantragt oder erhalten, läuft die Frist also nicht.

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Re: Unsozialer geht es nicht:( 22 Feb 2012 17:11 #480500

  • GerdGerd
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Hallo birgith,

1 zu 1 mein Fall. Nach 8 Jahren arbeit dort mit mündlichen Arbeitsvertrag Kündigung nach 3 wöchigen Krankenhausaufentalt per SMS. Grund: Ich könne jetzt meine Arbeitsaufgaben nicht mehr ausführen und eine andere Arbeit hat er nicht. was so erst mal richtig war und ist.
Da ich weiter Krank war und mit dem Beginn der Dia auch den Kopf voll hatte (Ihr wisst schon......), hab ich auch zeitnah nichts unternehmen können und wollen. Wusste aber, dass ich mir den Typen mittelfristig schön zurecht legen werde. Am Freitag war dann Termin bein Arbeitsgericht.
Exchef erschien schon ohne Anwalt, nickte alles ohne Wiederstand ab hatte also vorher mit Sicherheit eine Rechtsberatung.
Die Kündigung ist unwirksam weil ich Schwerbeschädigt bin. Punkt. Hätte er das Integrationsamt eingebunden wäre die Kündigung bestimmt durchgegange. Aber so. nitschewo Towarischie!
Muss mir die fehlende Lohnfortzahlung nachzahlen, alle AG Anteile an meiner KV nachzahlen und mir eine Abfindung in Höhe von 500,-€/Jahr der Beschäftigung.
Also RA besorgen und schnapp dir den Typen.

Gruß

gerdgerd

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Re: Unsozialer geht es nicht:( 23 Feb 2012 00:30 #480515

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Hallo kleinerelch,

wenn ich mich recht entsinne, kann Krankheit unter ganz bestimmten Umständen tatsächlich zu einer Kündigung führen.
Das kann so passieren wenn der Arbeitnehmer über längere Zeit hinweg erkrankt ist und nicht abzusehen ist ob und wenn ja wann der Arbeitnehmer wieder voll arbeitsfähig ist. Ausserdem muss das ganze wohl ausserhalb der Probezeit sein. Das hat zwar nichts mit birgith zu tun aber ich dachte eben nur der Vollständigkeit wegen ......

Es wäre sehr nett von Dir, wenn Du das auch reinstellen könntest mit den Paragraphen und so.

Danke sagt
Limo

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Hi :)

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