Hallo,
ich habe mich viel mit dieser Art von Versicherungen beschäftigt. Hauptsächlich Berufsunfähigkeit, aber auch Lebensversicherungen.
Grundsätzlich zahlt die Lebensversicherung bei Tod des Versicherungsnehmers. Das ist erstmal der Vertrag, den man mit der Versicherungsgesellschaft eingeht.
Um zu verhindern, dass man eine hohe Versicherungssumme abschließt und sich danach direkt selbst umbringt, gibt es meist eine so genannte Wartezeit
für den Fall der Selbsttötung. Das bedeutet, wenn man sich innerhalb der Wartezeit das Leben nimmt, zahlt die Versicherung nicht.
Einen grundsätzlichen Ausschluss von Selbsttötung ist mir nicht bekannt, da man zB im Laufe der Zeit eine Krankheit (Depression, unheilbarer Krebs, ...)
entwickeln kann, woraufhin man sich das Leben nimmt. Dann wäre die Selbsttötung indirekte Folge der Krankheit und damit versichert (nach Ablauf der Wartezeit).
In deinem Fall geht es aber gar nicht um Selbsttötung, sondern um das Verweigern bestimmter medizinischer Massnahmen. Hierbei werden 2 Arten von Massnahmen unterschieden:
1) Stell dir vor du hast einen Unfall, bei dem ein Auge verletzt wird. Um von nun an weiterhin 100% sehen zu können, musst du eine Brille tragen. Wenn du die Brille nicht trägst,
kannst du nur 50% sehen. Die Versicherung ( in diesem Fall die Unfallversicherung) wird dir kein Geld zahlen für eine Schädigung der Augen, da du mit der einfachen Massnahme,
wie dem Tragen einer Brille die volle Sehstärke erreichst. Die Versicherung kann von dir also verlangen eine Brille zu tragen.
2) Du bist krank (Krebs, Dialyse, aber auch Knochenbruch oder andere Krankheiten, welche einen medizinischen Eingriff benötigen). Diesen medizinischen Eingriff musst du nicht
zulassen, darfst ihn also aktiv verweigern. Kein Mensch kann dich dazu zwingen an deinem Körper rumschneiden zu lassen, wenn du es nicht willst. Dazu gehört auch die Dialyse.
Auch eine Versicherung kann dich dazu nicht zwingen. In diesem Fall würdest du lebensverlängernde Massnahmen ablehnen. Hierbei ist es egal, ob es sich um ein Beatmungsgerät,
eine Herzlungenmaschine oder eine Dialyse handelt. Auch Krebspatienten haben das Recht eine Chemotherapie abzulehnen, da all diese Massnahmen auch Risiken beinhalten, ebenso
zum Tod führen können oder oft auch nicht helfen (Auch mit Dialyse versterben Menschen durch Komplikationen, auch mit Chemo sterben Menschen an Krebs usw.).
Insofern kannst du aus meiner Sicht die Behandlung mit der Dialyse beenden, sofern es dein Wille ist und die Lebensversicherung müsste bei deinem Tod zahlen.
Ich würde die Versicherung direkt ansprechen und fragen, wie sie es handhaben. Die beissen nicht und es entsteht einem dadurch auch kein Nachteil.
Die Informationen sind nicht verbindlich und spiegeln nur meine Erfahrungen wieder, also bitte informiere dich selbst weiter und lies dir die Bedingungen der Versicherung
in deinem Vertrag genau durch, da wird alles drinnen stehe.
ABER: Ich würde mir das an deiner Stelle deutlich überlegen. Es gibt immer schlechte Tage. Es wird wieder besser werden. Und das Beenden der Dialysebehandlung bedeutet
zumeist einen langen und qualvollen Tod, der auch für Angehörige sehr belastend ist. Ich verstehe den Wunsch nach Absicherung der Angehörigen, besonders, wenn man
vielleicht schon Jahrelang das Leben der Familie und Angehörigen mit der eigenen Krankheit vereinnahmt. Man möchte etwas zurück geben, und wenn es das Geld der
Lebensversicherung ist, um das Gefühl zu haben, dass die Krankheit doch irgendeinen Sinn hatte.
Ich halte es trotzdem nicht für richtig! Halt durch, wir denken an dich, du schaffst das!