Moin Mirko,
dir ein herzliches Willkommen im Forum zum regen Gedanken - und Erfahrungssaustausch.
Du solltest dich am besten nochmals beraten lassen. Da gibt es etliche Verbände die einem helfen und auch viele Ärzte / Nephrologen weisen darauf auch hin, Sozialarbeiter in der Klinik können einem helfen, wenn man es möchte .
Man wird da nicht ganz so allein gelassen.....man muss auch etwas dafür tun und ist man nicht in der Lage um Hilfe bitten.
Sollte deine chronische Erkrankung / Behinderung schon eingetreten sein, als du noch familienversichert warst ....wirst du weiterhin in der Familienversicherung mit versichert.
Zudem sollte man sich für die Zuzahlungen befreien lassen.
Auf jeden Fall den SBA beantragen. Das wird man dir ja sicherlich schon geraten haben....kann ich mir nicht vorstellen, das der Nephrologe / Klinik / Transplantationszentrum ( gehe davon aus du bist in Eppendorf ? ) dich oder deine Angehörigen nicht darauf hingewiesen haben. Entweder schickst du alle Befunde mit od. du unterschreibst das die Mitarbeiter vom Versorungsamt in HH wo du wohnst, die Ärzte kontaktierst.
Überlegung ist es auch wert, ob du einen Pflegegrad beantragen möchtest...Versuch ist es immer wert und es geht ja nicht immer um die körperlichen Gebrechen, sondern auch um psychische Erkrankungen.
Ist die Behinderung wie bei dir vor dem 25.Lebensjahr eingetreten und so lange ein Elternteil lebt....wird das Kindergeld weiterhin zur Zeit mit 250€ monatlich gezahlt.
Wichtig ist das deine Mutter / dein Vater es für dich verwenden und an dich nicht auszahlen, sonst gilt das bei der Grundsicherung für Erwebsgeminderte oder Bürgergeld als Einkommen.
Dafür gibt es auch ein spezielles Formular, das ausgefüllt werden muss.
www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder...nder-mit-behinderung
Da dein Vater verstorben ist und du eine Behinderung / chronische Erkrankung hast, solltest du prüfen lassen, ob du noch einen Anspruch auf Halbwaisenrente hast auch wenn du volljährig bist.
www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-910920
Man bekommt definitiv Bürgergeld / Grundsicherung als Erwerbsgeminderter schon vor dem 25. Lebensjahr auch wenn man zu Hause wohnt.
Man benötigt nicht unbedingt einen Untervermietvertrag der Eltern ( zum einem muss der Vermieter zustimmen / kann sein das den Eltern selber etwas abgezogen wird, denn es git als Einkommen und man muss damit rechnen das Einkommen ja auch beim Finanzamt anzugeben )
Beim Jobcenter Arge, wenn du dort einen Termin machst, gleich um einen RehamitarbeiterIn bitten.
.......weiter schreibe ich lieber nichts...sonst werde ich wieder angemahnt von einem UserIn das ich Sozialberatungen durchführe....
@Christian "Im Forum gabs dazu schon einige gute Beiträge von "3fachmami" die selber einen dialysepflichtigen Sohn hat und ohne Sozialgelder und finanzielle Zuckerl nicht über die Runden kommen würde."
Was ist das denn für eine Anmaßung....wie kommt du darauf, das wir / ich nicht über die Runden kommen würden ? Eine absolute Unverschämheit ....vielleicht bin ich ja Lottomillionärin, verdiene mein Geld auf der Straße...gehe Pfand sammeln, sitze in einem Konzern in der Chefetage , bin Beamtin, arbeitslos oder habe einen reichen Mann geheiratet, geerbt.
Sommergruß,
3fachmami