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Schwerbehindertenausweiss 27 Okt 2003 11:16 #307480

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Komme vorraussichtlich in den nächsten 3 monaten an die dia.
Ist es sinnvoll für diese Zeit noch einen Ausweiss ausstellen zu lassen (? Prozent) oder würdet ihr warten bis ich an der Dia bin. Wie lange dauert die Bearbeitung?

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Re: Schwerbehindertenausweiss 27 Okt 2003 13:16 #307485

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auf jeden Fall sinnvoll, meinst bekommt man mit dem Shunt 90% ab Antragstellung, dann hast Du noch Steuervorteile
für das Jahr 2003 und die 5oder 6 Tage Zusatzurlaub
je nach dem od Du auch Samstag arbeiten must.
Die Bearbeitung hängt davon ab wie schnell die beim Versorgungsamt arbeiten, die holen sich die Arztberichte
ein. Und wenn der Arzt schnell ist mit dem bearbeiten
heist das noch nicht das die schnell arbeiten.
Wenn ich richtig informiert bin ist für Dich das Versorgungsamt Düsseldorf zuständig,oder?
Ich habe schon mal 6 Wochen gewartet bis ich bescheid bekommen habe , nur das der Antrag eingegangen ist.
Dann geht erst die Recherche los beim Versorgungsamt.
Mit dem Bescheid das der Antrag eingegangen ist bekommst Du ein Bearbeitungskennzeichen.
Genau in dem Antrag ausfüllen bei welchen Ärzten
und wann Du da warst die letzten 5 Jahre .
So einen Antrag bekommst du bei Deiner Gemeinde oder Stadtverwaltung am besten 2 oder 3 mitnehmen wenn Du Dich verschreibst.
Wenn Du erst in 2004 Bescheid bekommst, bekommst Durückwirkend für 2003 den Zusatzurlaub und für 2004 noch mal den Zusatzurlaub, also 10 - 12 Tage Zusatzurlaub.
Je nach dem wenn Du auch Samstags arbeiten must.
Gruß Elvi

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Re: Schwerbehindertenausweiss 27 Okt 2003 14:30 #307491

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Hallo elvi,
wir gewähren unseren Mitarbeitern den Zusatzurlaub nur in dem gleichen Jahr, in dem der Bescheid erstellt wurde. Also nicht wenn der Bescheid von 2003 ist, und der Mitarbeiter kommt im Mai 2004 und will dann 10 Tage Zusatzurlaub haben. Das ist so gängige Praxis und auch rechtens m.E.
Gruß Jessica

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Re: Schwerbehindertenausweiss 27 Okt 2003 18:46 #307502

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habe ich aber bekommen der Personalrat hat das so festgestellt das es so ein Anspruch ist

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Re: Schwerbehindertenausweiss 27 Okt 2003 19:04 #307504

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Es war auch so gemeint, wenn zum Beispiel im Januar 2004 der Bescheid von 2003 kommt . Hat man Anspruch auf
den Zusatzurlaub, was kann denn derjenige dafür wenn zum Beispiel der Bescheid dann erst zum Beispiel im Januar kommt

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Re: Schwerbehindertenausweiss 27 Okt 2003 19:58 #307507

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das problem ist nicht so einfach. ich versuche einfach mal mehrere sichtweisen zu beschreiben:
1. wenn du mit dialyse deinen beruf nicht mehr 100% ausueben kannst, wird dein arbeitgeber versuchen dich zu versetzen auf einen adequaten posten oder sogar versuchen dich zu entlassen. mit einem schwerbehinderten-ausweis hast du mehr rechte und auch mehr aufmerksamkeit der behoerden und des betriebsrates.
2.medizinisch gesehen geht es dir bestimmt nicht optimal und es wird mit zunehmender vergiftung eher schlechter. bis zur dialyse steht dir also ein schwerbehindertengrad zu. materielle ersatzleistungen sollen dir einen gewissen ersatz bringen, wegen der nachteile durch die krankheit. einem arbeitgeber werden solche dinge keineswegs gefallen und seine massnahmen sind nicht vorteilhaft fuer dich. wenn es nicht notwendig ist aus deiner sicht, zoegere es moeglichst lange hinaus deinen kranheitsstatus in der firma bekannt zu machen. man wird versucht sein, nicht mehr mit dir zu rechnen. zum beispiel kommen gehaltserhoehungen, befoerderrungen oder boni nicht mehr in frage.
3. wenn du dich persoenlich noch topfit fuehlst und baeume ausreisen kannst, dann tu es und belaste dich noch nicht mit der krankheit und lass es laufen in deinem sinne. fahr in urlaub nach florida oder nach australien. jetzt bist du noch frei und kannst ohne maschine ad hoc tun und lassen was du willst.
4. deine familie ist stark von der erkrankung betroffen. trainiere moeglichst alle rechtzeitig und offen ueber die veraenderungen die anstehen. mit der bearbeitung des schwerbehindertenantrages kannst du anfangen. alle koennen sehen es tut sich was.
vielleicht fallen dir noch bessere ideen ein.
alles gute wuenscht
scorpio

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Re: Schwerbehindertenausweiss 28 Okt 2003 14:09 #307543

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Vielen Dank für eure Antworten. Ich bin zum Glück im Öffentlichen Dienst. Habe aber bisher die Beantragung hinausgeschoben, wollte es wohl nicht wahr haben. Ich denke, daß ich am Freitag einen Termin für die Shuntlegung
bekomme und dann muss ich mich nun kümmern.

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Re: Schwerbehindertenausweiss 29 Okt 2003 20:32 #307605

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Hi Monika,

ich selber habe als ich das erste mal bei meinem Neph war nen Antrag gestellt, hatte da zwar nur 30 %, ne Zeit später dann nach Verschlechterung die jetzigen 50%. (der nächste Antrag läuft auch schon wieder...)
Würde Ihn an deiner Stelle SOFORT beantragen! Soviel ich weiß gelten die Rechte (Urlaub, Kündigungsschutz, Steuerersparnis usw.) ab den Tag wo dein Erstantrag eingegangen ist. !!! Finde ich sehr wichtig, wenn du zu lange wartest und schon sehr krank bist bekommt dein Arbeitgeber vielleicht schon Wind von der Sache und im schlimmsten Fall will er dich dann noch schnell loswerden :-(!!
Also lieber gestern als heute beantragen!!! :-)

Gruß, Tobi

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Re: Schwerbehindertenausweiss 29 Okt 2003 21:19 #307607

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Die Sonderregelungen bei Schwerbehindertenausweis gelten ab dem Datum der Beantragung. Steuerlich glit der Freibetrag rückwirkend für das gesamte Jahr.
Gruss

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Re: Schwerbehindertenausweiss 30 Okt 2003 20:07 #307645

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der Urlaub auch ,rückwirkend

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Re: Schwerbehindertenausweiss 30 Okt 2003 21:23 #307650

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vielen dank , hört sich doch gut an. Bin seit 13 Jahren im Öffentlichen Dienst müsste also schon silberne Löffel stehlen.
Habe bereits beim Versorgungswerk Antrag angefordert. Würde mich über die 5 Tage schon freuen.

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Re: Schwerbehindertenausweiss 31 Okt 2003 16:49 #307669

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Hallo Monika, bei mir hat die Bearbeitung des Ausweises
ca 3 Monate gedauert. Bei CAPD beträgt die Behinderung
100%. Weitere Erleichterungen, wie Behindertenausweis
für zum Parken sind schlecht zu bekommen.
Troll

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Re: Schwerbehindertenausweiss 07 Nov 2003 21:33 #307911

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Hallo,

was geschieht eigentlich wenn ein Antrag zur Erhöhung des Schwerbehindertengrades oder eines Merkzeichens (z.B. G) abgelehnt wird? So weit ich bisher weiß muß zunächst schriftlich Widerspruch mit Begründung eingereicht werden. Wenn danach der Antrag wieder abgelehnt wird kann man vor dem Sozialgericht klagen, in der 1. Instanz kostenfrei. Bekommt man dann auch ohne Anwalt Einsicht in die Akten des Versorgungsamtes? Welche Erfolgsaussichten hat man ohne Zuhilfenahme eines Anwalts? Kosten? Trägt eine private Rechtschutzversicherung die Kosten des Anwalts? Hat sich jemand von euch schon mal genauer mit diesen Fragen beschäftigt oder gar so was mitgemacht?

Grüße,
Pazifikas

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Re: Schwerbehindertenausweiss 11 Nov 2003 19:34 #308024

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Miglied im VDK werden! Da gibts Hilfe und Rechtsbeistand.
Gruß Achim

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Hi :)

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