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Auch Rentenbescheid.... 03 Feb 2004 13:49 #309785

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heute (auf den Tag genau 6 Jahre Dia) bescheid von der BFA:
Rente Abgelehnt!!!

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Re: Auch Rentenbescheid.... 03 Feb 2004 14:30 #309787

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Ich habe das jetzt schon mehrfach gehört, dass bei der BFA nichts mehr geht. Im günstigsten Fall Rente auf Zeit für 2 Jahre, muss man aber schon mehr tot als lebendig sein. Dialyse allein scheint denen nicht mehr zu reichen.

Da bin ich froh dass ich noch schuften kann, sonst würde mir am Schluss die Sozialhilfe drohen. Da kriegt man heutzutage ja auch nur noch wenig.

Trotzdem, viel Glück.

newman

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Re: Auch Rentenbescheid.... 06 Feb 2004 14:00 #309888

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Hallo Achim,
mein Rentenantrag wurde ja auch abgelehnt wie Du sicher gelesen hast. Ich war jetzt gestern beim VDK in Stuttgart und habe mich beraten lassen. Ich soll doch ein Atest beibringern welche einschräckungen mein Kranheit auf das tägliche und im speziellen auf das Arbeitsleben hat. Dies Attest werde ich zusammen mit der Argumentation der Änwälte des VDK bei der LVA einreichen. Wenn das dann nich klappt bleibt immer noch die Klage vor dem Sozialgericht. Ich werde wenn sich neuigkeiten ergeben wieder posten.
Andreas

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Re: Auch Rentenbescheid.... 07 Feb 2004 12:14 #309903

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Hi,
schreib mal bitte, mit welcher begründung der bescheid abgelehnt wurde.
herzlichst
schniefII

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Re: Auch Rentenbescheid.... 07 Feb 2004 13:55 #309912

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Ich wäre auch mit dialyse fähig, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 6 Stunden täglich und einer 5 Tage-Woche regelmäßig, einer Tätigkeit nachzugehen!
(Ich glaube die wissen gar nicht was Dialyse ist!)

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Re: Auch Rentenbescheid.... 07 Feb 2004 15:46 #309913

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Absolute Zustimmung.

Dabei muss man neben den körperlichen Begleiterscheinungen einer Hämodialyse auch die extreme zeitliche Belastung ansehen. Bei 5 Stunden reiner Dialysezeit pro Behandlung muss man mit An- und Abhängen, Hin- und Rückfahrt mit 7 Stunden rechnen. Das ergibt 21 Stunden pro Woche. Das sind 60% Prozent einer 35 Stunden Woche! Diese Zeit kann man auch nicht als Freizeit rechnen, da Freizeit bedingt dass man diese Zeit nach belieben verbringen kann. Von einem Erholungswert ist bei der Dialyse nur in Stoffwechselhinsicht, nicht in körperlicher oder mentaler Hinischt die Rede (eher das Gegenteil).

Schlaf während der Dialyse hört sich zwar gut an, viele Patienten können dies jedoch nicht. Ausserdem bieten viele Zentren dies gar nicht an.

Ich denke man kann und soll nicht pauschal jeden Patienten in Rente schicken, für viel junge Patienten wäre die Aufgabe des Berufs psychisch sehr problematisch. Wer aber seinen beruflichen Verpflichtungen auf Grund der körperlichen und psychischen Belastungen der Dialyse nicht mehr nachkommen kann, hat nach meiner Überzeugung einen Anspruch auf Rente und sollte den durchsetzen. Wenn man mit aller Gewalt versucht weiterzuarbeiten schadet man letztlich sich selbst und dem Arbeitgeber.

Ist zumindest meine Meinung.

Grüße,

newman

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Re: Auch Rentenbescheid.... 07 Feb 2004 17:30 #309914

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Das seh ich ganz genau so....!!

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Re: Auch Rentenbescheid.... 08 Feb 2004 11:47 #309924

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Lieber Achim,
mein Vorschlag ist, dass Du Dich mit Deinem örtlichen VdK in Verbindung setzt. Die sind für Dich da, sobald Du denen 5 € im Monat als Mitglied (mindestens für 1 Jahr) bezahlst.
Der VdK hat ziemlich viel Erfahrung mit der Formulierung von Widersprüchen, außerdem sind sie für ihre Mitglieder gern bereit, solche Sachverhalte wie abgelehnte Rentenanträge vor Gericht anzufechten.
Ein Widerspruch zu Deiner Rentenablehnung wird sich vor allem auch auf die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) stützen müssen, die durch Gutachten fetsgestellt wird. Da Du garantiert nicht zu 100% erwerbsfähig bist, müsste zumindest ein Anspruch auf Berufsunfähigkeit bestehen. (Das ist jedoch auch abhängig von Deinem jetzt ausgeübten Beruf.)

Als Behinderter (ich hoffe Du hast einen Behindertenausweis, ansonsten beantrage ihn lieber gleich) hast Du laut SGB IX (Rechte der Behinderten) Anspruch auf verschiedenste Leistungen (siehe § 5) zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, unter anderem den Anspruch auf Beratung in den Servicestellen der Leistungserbringer und eigentlich, wenn man es richtig liest, auch das Recht auf die Berücksichtigung eigener Wünsche bei der Leistungserbringung (das kann bei der Wahl des medizinischen Gutachters weiterhelfen). Die Beratungsstelle in Deiner Nähe erfährst Du über die Netzseite von www.sgb-ix-umsetzen.de. Das SGB IX findest Du beim Bund, es ist immerhin lesenswert, weil es Deine Rechte formuliert.

Als Rentenantragsteller vor Erreichen des üblichen Rentenalters wirst Du zwischen den möglichen Sozialkassen erst mal rumgeschubst. Das solltest Du nicht persönlich nehmen.

Solange das Sozialgericht nicht entschieden hat, ist die Ablehnung noch nicht definitiv. Ich wünsche Dir, dass bereits ein Widerspruch, auch wenn er lange dauern sollte, erfolgreich ist. Meine eigene Rentenablehnung hat vier Monate gedauert und die Annahme meines Widerspruches hat sich nochmals drei Monate hingezogen.

Ich wünsche Dir viel Geduld und Schaffenskraft bei der Formulierung Deines Widerspruches und antworte Dir auch gerne ausführlicher...

herzlichst
schniefII

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Re: Auch Rentenbescheid.... 14 Feb 2004 23:09 #310071

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Hallo Achim. Ich kann dem nur zustimmen was schniefii gesagt hat. Unbedingt an den VDK Ortsverband in deiner Nähe wenden!! Haben mir vor 6 Jahren sehr geholfen. Gruß kiwi.

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Hi :)

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