Hi,
den Antrag kann man sich überall runterladen, es gibt auch eine PDF zum ausfüllen, wenn Du die nicht findest - ich habe sie zu Hause. Der Antrag ist zwar umfangreich, aber nicht zu schwer. Entscheidend ist, wo Du ihn abgibst, wer also in Deiner Gemeinsde darüber entscheidet.
Das Gesetz über Leistungen zur sozialen Grundsicherung ist seit Oktober 2002 veröffentlicht und seit 1.1.2003 rechtskräftig. Alle Antragsberechtigten (u.a. weniger als 840? € Rente, dauerhaft erwerbsgemindert) sollten seit Oktober 2002 von ihren jeweiligen Rententrägern informiert und beraten werden.
Seit dem 1.1.2003 kann man einen Antrag auf Leistungen stellen. Die jeweiligen Kommunen haben im Jahr 2003 (irgendwann) festgelegt, wer diese Anträge bearbeitet. Ich habe meinen Antrag an die BfA gestellt und 9 Monate später einen Fragebogen von meinem zuständigen Sozialamt erhalten, ohne bis dahin auch nur eine Eingangsbestätigung erhalten zu haben.
Die Leistungen zur Grundsicherung sind Ergänzungsleistungen zum jeweiligen Einkommen bis zum geltenden Sozialhilfesatz zuzüglich eines Aufschlags von 15%. Augenblicklich ist im GSiG nur ein Mehrbedarf von 20% bei Gehbehinderung vorgesehen, weitere Mehrbedarfsregelungen laut § 22 BSHG entfallen bis zum 31.12.2004 (unter anderem kostenaufwendige Ernährung bei Krankheiten - Dialyse - immerhin irgendwas zwischen 35 und 61,5 €). Diese Mehrbedarfsregelungen sind dann im neu gefassten SGB 12 (rechtskräftig ab dem 1.1.2005), wo BSHG & GSiG zusammengefasst werden, wieder aufgenommen - sonst macht das alles keinen Sinn.
Das GSiG setzt ein, insofern die Leistungsberechtigten kein weiteres ausreichendes eigenes Einkommen haben oder von Eltern bzw. Kindern unterhalten werden, deren Jahreseinkommen unter 100.000 € liegt. So steht es im Gesetz. Die Antragsbearbeiter interpretieren dass aber teilweise anders und lehnen Leistungen ab - so bei mir.
Mein persönlicher Fall ist schon Horror:
Ich habe meinen Antrag am 21.1.2003 gestellt. Meine erste Antwort ist vom 23.9.2003. Bis dahin war der Antrag verschollen. Am 20.11.2003 erhielt ich einen ablehnenden Bescheid, weil meine Eltern mir Unterhalt zahlen, wozu sie nach BSHG verpflichtet sind. Sie haben jedoch kein Jahreseinkommen von 100.000 € - also geht das GSiG vor die Unterhaltszahlung. Zusätzlich wird im GSiG zur Zeit, also vorübergehend, kein Mehrbedarf für Dialysediät anerkannt, also müsste ich deswegen extra zum Sozialamt, was durch das GSiG ja verhindert werden soll.
Am 9. Dezember habe ich Widerspruch eingelegt, darauf gibt es bis heute nur einen Eingangsstempel, keine Info.
Am 12. März habe ich Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht. Ich warte heute schon seit 1 Jahr und 2,5 Monaten auf eine endgültige Lösung der Regelung meiner materiellen Existenz (wenn meine Eltern nict wären, dann...)
herzlichst
schniefII