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Grundsicherung 10 Apr 2004 19:49 #311228

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Hat jemand von Euch Erfahrungen mit dem Grundsicherungsantrag gemacht. worauf sollte man achten usw.
Hoffentlich stelle ich diese Frage nicht zum elfundneunzigsten Male.

Gruß Bettina

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Re: Grundsicherung 10 Apr 2004 23:12 #311239

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Hi,
den Antrag kann man sich überall runterladen, es gibt auch eine PDF zum ausfüllen, wenn Du die nicht findest - ich habe sie zu Hause. Der Antrag ist zwar umfangreich, aber nicht zu schwer. Entscheidend ist, wo Du ihn abgibst, wer also in Deiner Gemeinsde darüber entscheidet.

Das Gesetz über Leistungen zur sozialen Grundsicherung ist seit Oktober 2002 veröffentlicht und seit 1.1.2003 rechtskräftig. Alle Antragsberechtigten (u.a. weniger als 840? € Rente, dauerhaft erwerbsgemindert) sollten seit Oktober 2002 von ihren jeweiligen Rententrägern informiert und beraten werden.
Seit dem 1.1.2003 kann man einen Antrag auf Leistungen stellen. Die jeweiligen Kommunen haben im Jahr 2003 (irgendwann) festgelegt, wer diese Anträge bearbeitet. Ich habe meinen Antrag an die BfA gestellt und 9 Monate später einen Fragebogen von meinem zuständigen Sozialamt erhalten, ohne bis dahin auch nur eine Eingangsbestätigung erhalten zu haben.
Die Leistungen zur Grundsicherung sind Ergänzungsleistungen zum jeweiligen Einkommen bis zum geltenden Sozialhilfesatz zuzüglich eines Aufschlags von 15%. Augenblicklich ist im GSiG nur ein Mehrbedarf von 20% bei Gehbehinderung vorgesehen, weitere Mehrbedarfsregelungen laut § 22 BSHG entfallen bis zum 31.12.2004 (unter anderem kostenaufwendige Ernährung bei Krankheiten - Dialyse - immerhin irgendwas zwischen 35 und 61,5 €). Diese Mehrbedarfsregelungen sind dann im neu gefassten SGB 12 (rechtskräftig ab dem 1.1.2005), wo BSHG & GSiG zusammengefasst werden, wieder aufgenommen - sonst macht das alles keinen Sinn.
Das GSiG setzt ein, insofern die Leistungsberechtigten kein weiteres ausreichendes eigenes Einkommen haben oder von Eltern bzw. Kindern unterhalten werden, deren Jahreseinkommen unter 100.000 € liegt. So steht es im Gesetz. Die Antragsbearbeiter interpretieren dass aber teilweise anders und lehnen Leistungen ab - so bei mir.

Mein persönlicher Fall ist schon Horror:
Ich habe meinen Antrag am 21.1.2003 gestellt. Meine erste Antwort ist vom 23.9.2003. Bis dahin war der Antrag verschollen. Am 20.11.2003 erhielt ich einen ablehnenden Bescheid, weil meine Eltern mir Unterhalt zahlen, wozu sie nach BSHG verpflichtet sind. Sie haben jedoch kein Jahreseinkommen von 100.000 € - also geht das GSiG vor die Unterhaltszahlung. Zusätzlich wird im GSiG zur Zeit, also vorübergehend, kein Mehrbedarf für Dialysediät anerkannt, also müsste ich deswegen extra zum Sozialamt, was durch das GSiG ja verhindert werden soll.

Am 9. Dezember habe ich Widerspruch eingelegt, darauf gibt es bis heute nur einen Eingangsstempel, keine Info.
Am 12. März habe ich Untätigkeitsklage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht. Ich warte heute schon seit 1 Jahr und 2,5 Monaten auf eine endgültige Lösung der Regelung meiner materiellen Existenz (wenn meine Eltern nict wären, dann...)

herzlichst
schniefII

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Re: Grundsicherung 10 Apr 2004 23:40 #311242

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Im Fernsehen habe ich mal einen Bericht gesehen , die Grundsicherung bekommen alle die Behindert sind und ein gewisses Einkommen haben und wer 800Euro Rente hat kann die beantragen auf der Stadtverwaltung meistens die Sozialämter.

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Re: Grundsicherung 11 Apr 2004 22:26 #311254

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Hallo,

von der Grundsicherung halte ich persönlich nicht viel, da die Berechnungen sehr weit ausgelegt werden können und die Unterstützung unter der der Sozialhilfe liegen, einziger Vorteil, das Kinder etc. nicht für eine Unterstützung zur Kasse gebeten werden können. Der max. Betrag zur Förderung soll bei einer Rente von 840€ liegen, was aber nur im ungünstigsten Fall (Merkzeichen aG oder H im Ausweis und weiteren ungünstigen Widrigkeiten liegt, wie zu hohe Mietzahlung im Ballungsgebiet, dadurch höhere Mietzuschüße) vorliegt.
Meine Mutter hatte Grundsicherung beantragt bei einer Rente von ca. 540€zzgl. 100 € Wohngeld. Ergebnis: Ablehenender Bescheid, da Rente zu hoch. Also die Grundsicherung ist mehr schein wie sein. Viele Kommentare im Internet haben dies schon bestätigt. Aber bloß nicht den Mut verlieren, auch wenn dies die bitteren Fakten sind. Nun liegt der Vorgang von meiner Mutter beim Bürgerbeauftragten. Ich möchte mit meinem Bericht nur die Illusionen von manchen dämpfen, daß bei einer Rente von unter 840€ auch die Grundsicherung greift.

Viel Kraft zum Durchfechten wünscht Euch

Gunther

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Re: Grundsicherung 11 Apr 2004 23:38 #311257

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Aufs Vermögen muss man auch achten!
Zb Lebensversicherung... man darf nur 200€ pro kopf und lebensjahr haben. Sonst muss man das erst verkaufen.
Gruß Achim

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Re: Grundsicherung 13 Apr 2004 08:50 #311275

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Auf www.bfa.de bei suchen Grundsicherung eingeben. Da ist alles erklärt. Die Grundsicherung ist 15% höher wie der HLU-Satz. Außerdem ist die Vermögensprüfung nicht so hoch. Vom Prinzip ist das Sozialhilfe, nur für Personen die nicht mehr ins Arbeitsleben zurückkehren können. Ich selbst nehme Grundicheurngsanträge an und leite sie zum Landratsamt (zuständig) weiter. Der Bescheid geht dann innerhalb 4 Wochen raus. Das das bei dir so lange dauert ist schon ein Witz.

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Re: Grundsicherung 13 Apr 2004 16:01 #311288

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Nach meiner Erfahrung und was man so im Internet liest ist das kein Witz sondern gehört zur Realität, daß die Bearbeitungszeit so lange ist. Eine Frage drängt sich mir noch dazu auf. Wieviel Anträge werden dabei stattgegeben bzw. wieviel Porzent der Anträge bekommen eine Föderung?
Gruß
Gunther

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Re: Grundsicherung 13 Apr 2004 16:25 #311291

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Die meisten Anträge werden abgelehnt, da das Einkommen wie Rente zu hoch ist. Bei uns ist der Regelsatz 284 EU, das spricht für sich. Die meisten die in die Grundsicherung kommen, sind Sozialhilfeempfänger die 65 oder älter sind. Einen EU-Fall hatte ich noch nie.

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Hi :)

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