Willkommen, Gast
Benutzername: Passwort: Angemeldet bleiben:
  • Seite:
  • 1

THEMA:

Schwerbehindertenrechtsangelegenheit 02 Jun 2004 07:55 #312165

  • Anonym
  • Anonyms Avatar Autor
  • Besucher
  • Besucher
Hallo zusammen,
wer kann mir bitte Auskünfte bezüglich der Schwerbehinderung geben. Bin 01 transplantiert worden. Krea konstant 1,3 . Habe aber trotzdem eine unbefristete Rente, die auch nach der TP verlängert wurde.
Kann auch diese Rente nachträglich noch wegfallen oder gekürzt werden ? Eigentlich verändert sich ja der TP nichts mehr. Besser wirds sicher nicht. Habe einen neuen Schwer.Ausweiss beantragt,der von 100% auf 50% gekürzt wurde. Ist das zulässig ? 50% und berentet ???? Was macht das für einen Sinn ? Nach Einspruch wurde er von 50% auf 60 % gesetzt. Sollte ich noch mal Einspruch erheben ? Habe ich eine Chance ?

Ich danke Euch schon mal im Voraus
Nicole

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Re: Schwerbehindertenrechtsangelegenheit 03 Jun 2004 16:38 #312176

  • elvi
  • elvis Avatar
  • Offline
  • Schreibmaschine
  • Schreibmaschine
  • Beiträge: 3218
  • Dank erhalten: 1
Also in der 19. Ausgabe Taschenbuchverlag Beck-Texte
steht geschrieben,
Nach Nierentransplantation ist eine Heilungsgewährung abzuwarten(im allgemeinen zwei Jahre),
wähend dieser Zeitist eine MdEum 100 v. H.anzusetzen.
Danach ist die MdE entscheidend abhängig von der
verbliebenen Funktionsstörung;
unter Mitberücksichtigung der erforderlichen
Immunsuppression ist jedoch die MdE nicht niedriger als 50 v.
H.zu berwerten.
Gruß Elvi

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Re: Schwerbehindertenrechtsangelegenheit 04 Jun 2004 08:32 #312189

  • Hobbit
  • Hobbits Avatar
  • Offline
  • Hyperaktiv
  • Hyperaktiv
  • Beiträge: 695
  • Dank erhalten: 1
Nur eine kurze Anmerkung:

Der Grad der Behinderung und die Verrentung hängen nicht so eng zusammen, wie man oft meint. Ich kann mit 100 % GdB Vollzeit arbeiten, umgekehrt kann man erwerbsunfähig sein, ohne Schwerbehindertenstatus zu haben.

Die Prüfung dieser beiden Tatbestände findet unabhängig voneinander statt. Obwohl die Korrelation natürlich hoch ist.

Gruß

joe

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Re: Schwerbehindertenrechtsangelegenheit 04 Jun 2004 12:46 #312192

  • Anonym
  • Anonyms Avatar Autor
  • Besucher
  • Besucher
Hallo Joe,

vielen Dank für Deine Info. Das ist ja interessant. Ich vermute, das mein Krea ausschlaggebend ist. Natürlich freue ich mich über 1,3 Krea und verzichte dann gerne auf die Prozente.

Danke Dir
Gruß
Nicole

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • Seite:
  • 1
Hi :)

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.