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Kündigung 04 Okt 2004 19:56 #314532

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Eigentlich dachte ich ja, daß mit der TX wieder alles normaler laufen würde, leider weit gefehlt. Mein Arbeitgeber hat mir heute nach 4 Jahren mitgeteilt, daß er mich aus wirtschaftlichen Gründen zum 31.12.04 kündigen wird. Weiss irgendjemand Rat?
Gruss

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Re: Kündigung 04 Okt 2004 20:45 #314534

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Was heißt aus wirtschaftlichen Gründen?Pleite?
Anwalt einschalten für Arbeitsrecht.

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Re: Kündigung 04 Okt 2004 21:23 #314537

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Hi bammi
das finde ich echt beschi... von deinem Chef.
schau mal hier, vielleicht hilft es ja, mir hilft es !!!
www.123recht.net/default.asp dort in den dikussionsforen gibt es fats hilfe für alles.
gruß und viel glück!!!!Und hast du nicht wegen der Prozente im Behindertenausweis besonderen Kündigungsschutz???

karo

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Re: Kündigung 04 Okt 2004 22:23 #314540

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schon klar mit dem Kündigungsschutz und der Einschaltung des Rechtanwalts, bei einer Jobsuche hilft das aber nicht wirklich weiter. Die wirtschaftlichen Gründe sind Einsparungen. Klar, daß ich dagegen vorgehe, trotzdem absolute sch....

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Re: Kündigung 05 Okt 2004 09:47 #314542

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Hallo bammi,

1. Gibt es schon eine Kündigung? Wenn ja, innerhalb 3 Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Zuständig ist das Arbeitsgericht, wo Dein Arbeitgeber seinen Sitz hat. Die Kündigung wäre in jedem Fall unwirksam, solange das Integrationsamt der Kündigung nicht zugestimmt hat. Diese zustimmung muß zwingend bei schwerbehinderten eingeholt werden. Wie ist die Kündigungsfrist? Gibt es eine Abfindungsregelung oder einen Sozialplan? Unbedingt Anwalt einschalten. Bei Nichtvorliegen einer Rechtsschutzversicherung Prozesskostenhilfe beantragen.
2. Wenn nur die Kündigung angedroht ist, besteht noch kein Handlungsbedarf. Denn Du schreibst ja, dass man Dich zum 31.12.2004 entlassen will. Ist das der Zeitpunkt, der Kündigungsfrist oder soll die Kündigung erst zu diesem zeitpunkt an Dich zugestellt werden?
3. Achte darauf, dass die Kündigung schriftlich erfolgt und Dir zugeht. Mündlich ausgesprochene Kündigungen sind unwirksam, auch im Beisein von Zeugen.
4. Als Schwerbehinderter hast Du in jedem Fall gute Karten, den Arbeitsplatz zu behalten. Gilt das Kündigungsschutzgesetz in Deinem Fall? (mehr als 10 Beschäftigte etc.pp.) Lass Dich nicht auf Abfindungsregelungen ein und stelle zusammen mit dem Antrag auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung vom....zum..... nicht beendet ist den Antrag auf Weiterbeschäftigung. Der Anwalt wird Dir helfen.
5. Selbst wenn Du keinen Anwalt nimmst, hilft Dir die Rechtsantragsstelle beim Arbeitsgericht bei der Klageformulierung. Anwaltszwang besteht nicht. Beim Arbeitsrecht besteht die Besonderheit, dass in der ersten Instanz jede partei ihre eigenen Kosten tragen muß, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Sollte die Rechtsschutzversicherung nur den Feststellungsantrag decken, nicht aber den Weiterbeschäftigungsanspruch, dann unbedingt auf Deine Besonderheiten (TX, Nierenerkrankung etc.pp.) aufmerksam machen und drohen mit dem Bundesaufsichtsamt für Versicherungsdienstleistungen in Bonn, das hat schon manche Wunder bewirkt. Sag das dem Anwalt, manche wissen das nicht.

Ansonsten viel Glück und bleib hart, nicht klein beigeben!!! Im Arbeitsrecht wird oft zugunsten der Arbeitnehmer entschieden. Du mußt aber bei Deiner Linie bleiben, was nicht immer einfach ist. Bei Rückfragen kannst Du gern auf mich zurück kommen.

LG von Björn, dem beuteltier.

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Re: Kündigung 05 Okt 2004 21:17 #314566

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Hallo HJ,
das ist ja echte Sch....
Klar hat Björn Recht (auf dem Gebiet kennt er sich aus, unser Anwalt, da freue ich mich immer, dass er hier ist), das Problem ist nur: Kannst und willst Du da weiterarbeiten, wenn die Stimmung so mies ist?
Abfindung ist nur gut, wenn Du was Neues findest, denn sonst musst Du das Geld verbrauchen, stehst dann mit leeren Händen da.
Ich würde zweigleisig fahren: 1. Gegen Kündigung vorgehen und 2. was Neues suchen.
Viel Glück Hans-Dieter und Ulrike

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Re: Kündigung 05 Okt 2004 22:10 #314567

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Mensch Bammi !
Das ist ja echt besch...
Rein rechtlich gesehen, geht das nicht so einfach, wie Björn schon geschrieben hat.
Aber davon gibt`s auch nicht mehr Arbeit in Deiner Firma.
Bei uns wurde schon im Sommer gekürzt. Da unsere Arbeit mit öffentlichen Mitteln finanziert wird, war der Geldhahn einfach zu...
Drücke Dir die Daumen, Luisa

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Re: Kündigung 09 Okt 2004 15:08 #314627

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Hallo Bammi,
also erstmal aufrichtiges Beileid... Ich hatte das Spiel letztes Jahr auch schonmal durch, kann also etwas mitfühlen denke ich.
Björn hat ja die rechtlichen Aspekte schon ganz gut beleuchtet. Soweit ich weiß, ist der AG verpflichtet, eine sog. Sozialauswahl bei Kündigungen zu treffen. Bei dir kommen da mehrere Faktoren zusammen, die eine Kündigung eigentlich ausschließen würden, also Schwerbehinderung, und du hast Frau und Kind.
Lass mich anfügen, dass ich das von deinem AG echt Sch... finde. Die ganze Zeit warst du gut genug, hast dich abgerackert mit Nachtdia und voll arbeiten usw., wahrscheinlich nie krank gewesen... Komisch dass die Kündigung grade jetzt kommt, wo du wegen der tx wohl einige Zeit krank warst.
Tja einen guten Rat hab ich da leider auch nicht parat.
Ganz liebe Grüße, Anette

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Re: Kündigung 16 Okt 2004 09:59 #314754

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das tut mir leid bammi.
hier noch die genaue adresse bzw. homepage der BaFin falls deine rechtschutzversicherung ärger macht:
www.bafin.de/cgi-bin/bafin.pl?sprache=0&...ssum&filter=&ntick=0

vorsicht bei einer evtl abfindung! dein arbeitslosengeld ruht dann 6 monate!
kaimana

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Re: Kündigung 16 Okt 2004 10:55 #314757

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Warum sollte die Rechtschutzversicherung da ärger machen?
Kann ich nicht ganz verstehen.

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Re: Kündigung 16 Okt 2004 11:43 #314763

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hi tempo,
da rechtsschutzversicherungen nicht immer alles decken, bzw nur das decken was wirklich versichert wurde.
kaimana

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Re: Kündigung 16 Okt 2004 16:26 #314770

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Hi Björn,
habe bis dato noch keine schriftl. Kündigung, bei Integrationsamt liegt auch noch nichts vor. Momentan gilt der Kündigungsschutz, deswegen seh ichs momentan ganz gelassen. Hab jetzt erst mal Auszeit genommen und versuche eine für mich optimale Lösung zu bekommen.
Rechtsschutz deckt alles ab (weil auch Arbeitsrechtsschutz).
Grüsse

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Hi :)