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1/2tags ? erwerbsminderung 25 Jan 2005 17:08 #315844

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hallo, hat man ein recht auf eine halb-tagsstelle wenn, nach ablauf der vollen erwerbsunfähigkeit auf zeit (2 Jahre) man wieder halb-tags arbeiten will ?
im personalrecht steht zwar dass ich wieder meine planstelle, vollzeit bekomme aber keine anspruch auf arbeitszeit reduzierung auf 4-std habe?
mir geht es mit der capd-dialyse jetzt wieder besser, ausserdem möchte ich meinen arbeitsplatz im öffentl. dienst nicht verlieren. nach einer transplantaion will ich wieder voll arbeiten! wer kenn so einen fall? ich bin bei der vdk aber dort sagt man das ist arbeitsrecht!
grüße tom

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Re: 1/2tags ? erwerbsminderung 25 Jan 2005 20:45 #315845

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Hallo, tomba,

ich hatte das gleiche Problem (auch öffentlicher Dienst). Während meiner Dialysezeit kam ich nachts gegen 23.30 Uhr heim und mußte um 5.30 Uhr spätestens aufstehen. Ich habe daraufhin angefangen mich mit der Thematik Teilzeitarbeit zu befassen. Da ich aber zu der Zeit transplantiert wurde, hat sich dieses Thema für mich inzwischen erledigt. Ich habe aber folgendes in Erfahrung bringen können:

Bei der Frage nach Teilzeit ist das Sozialgesetzbuch IX (früher war das das Schwerbehindertengesetz) zusammen mit dem Bundesbeamtengesetz -§72a- (bei Beamten) bzw. dem Teilzeit-und Befristungsgesetz (bei Angestellten und Arbeitern) maßgebend. Teilzeit kann der Dienstherr bzw. Arbeitgeber Schwerbehinderten nur dann versagen, wenn dies für ihn unzumutbar wäre. Hierfür ist aber die Meßlatte sehr hoch gelegt.

Ich habe mich leider -da ja die TX dazwischenkam- nicht weiter darum gekümmert, so daß meine Aussage unter Vorbehalt steht. Ich empfehle Ihnen aber, sich mit Ihrem Personalrat in Verbindung zu setzen.

Vor allem empfehle ich Ihnen, an dem Thema bei Ihrer Personalabteilung hartnäckig dranzubleiben, da erfahrungsgemäß die Mitarbeiter dort mit der Thematik Teilzeitarbeit bei Schwerbehinderten überfragt sind und oft eine ausweichende lala-Antwort gegeben wird.

Grüße

mabu

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Re: 1/2tags ? erwerbsminderung 31 Jan 2005 15:01 #315850

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hallo mabu,

danke , dass ist ja schon einmal etwas. sei froh dass du schon eine niere hast!
jedenfalls hast du dich auch mit dem thema beschäftigen müssen. für mich ist jetzt ja wer eingestellt worden, der die stelle natürlich gern behalten will. aber ist die messlatte nicht auch im fürsorgeerlass geregelt - ich bin ja stellvertr. schwerbehinderten vertauensperson - aber kein beamter!
soll ich jetzt zuerst eine kur beantragen oder soll ich lieber gleich einen antrag auf weiterbeschäftigung stellen? ich glaube man muss 6 monate vorher dem personalchef bescheid geben, dass man wieder kommt ob ganztags oder 1/2 tags ?#
grüße tomba

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Re: 1/2tags ? erwerbsminderung 02 Feb 2005 12:13 #315853

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Hallo, tomba,

Ihre Rente war befristet genehmigt. Da war dem Personalchef klar, daß Sie wieder kommen. Warum hat er die Stelle dann unbefristet wieder besetzt (und nicht befristet)? In meinen Augen hat jetzt der Personalchef ein Problem und nicht Sie. Ihr Arbeitsverhältnis beseteht weiterhin unbefristet fort. Wenn es ernsthafte Schwierigkeiten gibt und der Personalchef nicht mit sich reden läßt, würde ich an Ihrer Stelle einen Rechtsanwalt einschalten (aber beim ersten Besuch unbedingt die Kosten der Rechtsvertretung abklären, falls keine Rechtsschutzversicherung besteht).

Grüße

mabu

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Re: 1/2tags ? erwerbsminderung 02 Feb 2005 18:48 #315854

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hallo mabu,

danke für deinen tipp - aber was mache ich wenn ich statt ganztags nur 1/2 tags arbeiten darf. es wird sicher eine gesundheitsprüfung vom rentenvers-träger geben. ist es beser man beantragt eine kur od. soll man einfach abwarten bis die befrustung endet
wenn ich nun 1/2 arbeiten darf und meine vertretung ganztags eingestellt ist gibt es da nicht einen konflikt? bekomme ich dann auch die 1/2 erwerbsunfähigkeit bezahlt?

grüße tomba

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Re: 1/2tags ? erwerbsminderung 06 Feb 2005 16:58 #315855

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Hallo, tomba,

ob Du, wenn Du halbtags arbeitest, für die andere Hälfte Rente bekommst, weiß ich nicht. Rede doch mal mit deinem Rentenversicherungsträger. Ich würde an Deiner Stelle so vorgehen:

-Zuerst möglichst bald Deinem Arbeitgeber mitteilen, daß ab dem Tag X wieder kommst, da Deine befristete Rente ausläuft.

-Gleichzeitig würde ich einen Antrag auf Gewährung von Teilzeit mit Angabe der gewünschten Stundenzahl stellen.

-Dann ein paar Tage abwarten, ob sich der Arbeitgeber rührt. Wenn der Antrag abgelehnt wird, Widerspruch einlegen. Den Widerspruch einlegen, wenn sowohl Dein genereller Arbeitseinsatz abgehlehnt wird, wie auch wenn die Teilzeit nicht genehmigt wird. Denn der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Teilzeitarbeitsplatz für Schwerbehinderte einzurichten, wenn dies organisatorisch nicht unzumutbar ist.
Ich denke, Du wirst ja als Schwerbehinderter anerkannt sein.

Grüße

mabu

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Re: 1/2tags ? erwerbsminderung 09 Feb 2005 16:44 #315856

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hallo mabu,
danke für deine e-mail ich glaube so kann ich es auch machen - man muss eben sehr vorsichtig sein, wenn der AG schon einen anderen eigestellt hat- der bleiben will!
grüße tomba

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