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Urteil Sozialgericht Lüneburg 02 Feb 2006 12:13 #316230

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Heute erschien folgender Artikel in der Südwest-Presse:

GELD FÜR TEURE MEDIZIN

Für Langzeitarbeitslose, die nicht wissen, woher sie das Geld für die teuren Medikamente nehmen sollen, dürfte folgendes Urteil des Sozialgerichts Lüneburg interessant sein:
Die Bundesagentur für Arbeit muss die Kosten für Medikamente und Pflegeprodukte dann übernehmen, wenn solche Ausgaben das verfassungsrechtlich geschützte Existensminimum des Hartz IV-Empfängers in Frage stellen.
Im konkreten Fall brauchte die Tochter einer Hartz IV-Empfängerin verschiedene Arznei- und Pflegeprodukte zu Linderung der Erkrankung. Aus eigener Tasche konnte die Mutter die kostspieligen Ausgaben jedoch nicht finanzieren. Die gesetzliche Krankenkasse wies eine Kostenübernahme ab. Auch die Bundesagentur für Arbeit wollte nicht einspringen. Das sahen die Lüneburger Richter anders. (Az.:S 30 AS 328/05)

Artikel aus Südwest-Presse Tipp des Tages vom 02.02.2006

Olli

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